Untere Bauaufsichtsbehörde
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Beschreibung
Die Aufgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörde besteht im Wesentlichen aus den Bereichen Genehmigungsverfahren, Bauüberwachung und bauaufsichtliche Maßnahmen sowie Serviceleistungen außerhalb von Baugenehmigungsverfahren.
Sie entscheidet also über die Genehmigung von Bauanträgen. Diese müssen nicht nur vor der Errichtung, sondern auch vor dem Umbau oder der Nutzungsveränderung einer baulichen Anlage gestellt werden.
Bevor Sie mit Ihren Planungen beginnen, gehen Sie daher auf Nummer „Sicher“ und lassen Sie sich durch die einzelnen Fachbereiche beraten. Informieren Sie zudem rechtzeitig Ihre Nachbarn über Ihr Vorhaben, insbesondere wenn Sie ein Gebäude an der Grundstücksgrenze errichten wollen. Dadurch können Sie Missverständnisse und Streitigkeiten vermeiden. Das sächsische Nachbarrechtsgesetz gibt dazu ebenfalls entsprechende Vorgaben.
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 1
01589 Riesa
Postfach
Postfach: 100083
01571 Riesa
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Barrierefreiheit
Der barrierfreie Zugang befindet sich am Hintereingang des Rathauses.
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Sachgebietsleiterin Untere Bauaufsicht Frau Kerstin Wronna
Gebäude: Rathaus
Raum: 1.3 +49 3525 700 292
bauordnung@stadt-riesa.de
Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Riesa ist in sechs Ämter strukturiert, die sich wiederum im Einvernehmen mit dem Riesaer Stadtrat den Geschäftskreisen des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin zuordnen. Die Ämter selbst untergliedern sich jeweils in einzelne, nach Fachaufgaben organisierte Sachgebiete. Über allem steht der amtierende Oberbürgermeister der Stadt Riesa, der u.a. für den sach- und ordnungsgemäßen Gang der Stadtverwaltung verantwortlich zeichnet.