Gleichstellungsbeauftragte
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Beschreibung
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Es ist die Aufgabe der oder des Gleichstellungsbeauftragten, an der Realisierung dieses gesetzlichen Gleichstellungsgebotes mitzuwirken.
Sie oder er ist zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Landesgleichstellungsgesetz und dient als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner. Sie oder er vermittelt in Notsituationen (z.B. häusliche Gewalt), berät und informiert bei frauen- und gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten, Frauenförderung, Hilfe für Berufsrückkehrerinnen. Darüber hinaus hält sie oder er Kontakt zu Frauengruppen und Verbänden, und initiiert und unterstützt entsprechende Projekte und Veranstaltungen.
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 1
01589 Riesa
Postfach
Postfach: 100083
01571 Riesa
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit (nach Terminvereinbarung)
Mo 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr 09:00 - 12:00 Uhr
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Barrierefreiheit
Der barrierfreie Zugang befindet sich am Hintereingang des Rathauses.