Lebendige Zentren

Mit dem Programm „Lebendige Zentren“ (LZP) sollen Stadt- und Ortsteilzentren attraktiver und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterentwickelt werden. Der städtebauliche Denkmalschutz ist zudem eine Querschnittsaufgabe.

© Matthias Seifert

Vitales Stadtzentrum an der Elbe.

Allgemeine Daten

Größe des Fördergebietes: ca. 39 ha
Durchführungszeitraum: 2019 bis 2025, Laufzeitverlängerung bis 2029 beantragt
Förderprogramm:

  • ab 2020 Lebendige Zentren (LZP)
  • 2019 bis 2020 Aktive Stadt- und Ortsteilsanierung (SOP)

Fördervolumen: 2019 bis 2022 ca. 550.000 €, 2023 bis 2025 ca. 2,55 Mio. €

Projektziel

Das Konzept verfolgt drei übergeordnete Zielstellungen:

  1. Die Innenstadt als Handelszentrum weiterzuentwickeln.
  2. Das Stadtzentrum an der Elbe als Potential nutzen.
  3. Die Innenstadt als Wohnstandort stärken.

Maßnahmen


Projektaufruf - Fördergeld für Hausbesitzer

Die Städtebauförderung unterstützt mit dem Förderprogramm „Lebendige Zentren“ auch private Sanierungsvorhaben voraussichtlich bis 2029. Grundstückseigentümer im Fördergebiet, die Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden planen, sollten mit der Realisierung nicht zu lange warten, sofern sie dafür Fördermittelzuschüsse beantragen wollen bzw. zur Finanzierung benötigen. Es werden drei Maßnahmen gefördert:

Sanierung privater Gebäude

25 % Städtebauförderung, 75% Eigenanteil
Förderung der Sanierung u.a. von Fassaden, inkl. Fenster und Türen, und Dächern sowie Trockenlegung und Fundamentertüchtigung.

Rückbau privater Gebäude

100 % Städtebauförderung, 0 % Eigenanteil
Förderung des Rückbaus von Nebengebäuden und Versieglungsflächen zur Schaffung von Grün- und Freiflächen zur nachhaltigen Verbesserung des Stadtklimas und des Wohnumfeldes.

Demographiegerechter Umbau von Wohnungen

40 % Städtebauförderung, 60 % Eigenanteil
Förderung des altersgerechten Umbaus von Wohnungen bzw. des gesamten Gebäudes zur Anpassung an die sich ändernden demographischen Verhältnisse.

Sie sind interessiert und wünschen eine Beratung zum „Projektaufruf – Fördergeld für Hausbesitzer“? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin im Kontaktbüro Innenstadt.


Projektaufruf - Verfügungsfonds

Die Beteiligung lokaler Akteure trägt wesentlich zur Entwicklung und Aufwertung benachteiligter Stadtgebiete, zur Identifikation der Bewohner mit dem Quartier und zur Verbesserung weicher Standortfaktoren bei.

Deshalb unterstützt die Städtebauförderung mit dem Förderprogramm „Lebendige Zentren“ auch privates Engagement und zwar mit einem Verfügungsfonds. 

Folgende Ziele werden gefördert:

  • Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung zentraler Stadtbereiche, 

  • Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure in den Stadt- und Ortsteilzentren sowie in anderen Fördergebieten, 

  • Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner, 

  • Flexibler und lokal angepasster Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung, 

  • Flexible Umsetzung "eigener" Projekte in Gebieten der Städtebauförderung, 

  • Verstetigung der Beteiligungsprozesse im Quartier.

Verfügungsfond für privates Engagement

50 % Städtebauförderung, 50 % Eigenanteil
Der Fonds finanziert sich mit bis zu 50% aus Mitteln der Städtebauförderung sowie zu mindestens 50% aus privaten Mitteln oder zusätzlichen Mitteln der Gemeinde. Jeder von anderer Seite in den Verfügungsfonds eingezahlte Euro wird mit dem gleichen Betrag aus dem Etat der Städtebauförderung (Bund, Land, Gemeinde) bezuschusst.

Eine persönliche Beratung zum Projektaufruf und zum Verfügungsfonds finden erhalten Sie im Kontaktbüro Innenstadt.

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