Die rechte Hand des Stadtrats.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen, die sich zu einer fachlichen Fragestellung austauscht, diese bearbeitet und dem Stadtrat Beschlussvorschläge unterbreitet. Die Ausschüsse werden durch die Parteien und Wählervereinigungen im Stadtrat besetzt. Jedem beschließenden Ausschuss gehören der Vorsitzende und zehn Stadträte an. Im Folgenden sind alle Riesaer Ausschüsse nebst ihren Aufgabenfeldern aufgelistet.

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Verwaltung- und Finanzausschuss

Aufgaben:

  • Ernennung, Anstellung, Beförderung und Entlassung von Beamten 
  • Durchführung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss gerichtlicher Vergleiche bei einem Streit- oder Vergleichswert über 25.000 € bis 250.000 € 
  • Beitritt zu Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen bzw. der Austritt aus denselben 
  • Übernahme von Bürgschaften, Patronatserklärung und Verpflichtungen aus Gewährverträgen, die Bestellung sonstiger Sicherheiten sowie wirtschaftlich gleichzusetzende Rechtsgeschäfte im Wert bis 250.000 €
  • Erwerb und Veräußerung von unbeweglichen Gemeindevermögen oder dessen Belastung 
  • Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen
  • Veräußerung von beweglichem Gemeindevermögen bis 250.000 €

Mitglieder des Ausschusses

Bauausschuss

Aufgaben:

  • Vergabe der Planungen von Projekten der Stadtentwicklung sowie des Hoch- und Tiefbaus 
  • Ordnungsmaßnahmen- und Modernisierungsverträge 
  • Planungsrechtliche Stellungnahmen zu Vorhaben mit genehmigungsbedürftigen baulichen Anlagen, die von grundsätzlicher städtebaulicher Bedeutung sind

Mitglieder des Ausschusses

Ausschuss für Kultur, Schulen, Bildung und Soziales

Aufgaben:

  • Bewilligung von nicht einzeln im Haushalt ausgewiesenen Zuschüssen und Freigebigkeitsleistungen an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen
  • Übernahme nicht städtischer Aufgaben durch den Sozialbereich der Stadt Riesa 
  • Realisierung aller durch das Sächsische Schulgesetz den Kommunen auferlegten Pflichtaufgaben 
  • Übergabe von städtischen Sportstätten und Sozialeinrichtungen an freie Träger 
  • Nutzungs- und Sanierungskonzeptionen städtischer Sportstätten 
  • Entscheidungen über die Nutzung städtischer Liegenschaften durch Vereine und Verbände 
  • Bestätigung der von den Fachämtern erarbeiteten Nutzungskonzeptionen für alle Gebäude und Einrichtungen als Grundlage für die Erarbeitung der Unterlagen für den Vermögenshaushalt 
  • Beschäftigung mit allen Belangen der hier ansässigen Senioren
  • Erschließungs- und Ausbauverträge

Mitglieder des Ausschusses