Die Vertretung der Stadt.

Der Stadtrat ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Großen Kreisstadt Riesa.

Personen im Anzug sitzen vor Mikrofonen in einer öffentlichen Sitzung © Семен Саливанчук - stock.adobe.com

Der Stadtrat legt die Grundsätze der Verwaltung fest und befindet über alle wichtigen
Angelegenheiten der Stadt. Der Stadtrat entscheidet u.a. über:

  • Grundlegende Konzeptionen der Stadtentwicklung, Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen 
  • die Errichtung, Übernahme, wesentliche Veränderung, vollständige und teilweise Veräußerungen und die Auflösung von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sowie die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an solchen 
  • die Feststellung der Jahresabschlüsse, der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung von Eigengesellschaften der Stadt 
  • Bestellung und Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsführung 
  • Beitritt zu kommunalen Verbänden und Vereinigungen bzw. der Austritt aus denselben sowie die Aufnahme partnerschaftlicher Beziehungen zu anderen Gemeinden

Mitglieder des Stadtrates


Sitzungen und Termine

Ausschüsse finden in der Regel im Ratssaal (Rathausplatz 1, 01589 Riesa) und Stadtratssitzungen in der Stadthalle „stern“ (Großenhainer Str. 43, 01589 Riesa) statt. Über Änderungen werden Sie hier informiert.