LEADER Gebiet.
LEADER ist eine Initiative der Europäischen Union, mit der seit 1991 Maßnahmen von Privatpersonen und Vereinen sowie Unternehmen und Kommunen im ländlichen Raum unterstützt werden. Zum LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege gehören auch die ländlichen Ortsteile der Stadt Riesa.
Lommatzscher Pflege
Die Lommatzscher Pflege erstreckt sich linkselbisch im mittelsächsischen Lößhügelland zwischen den Städten Dresden und Meißen im Osten, Wilsdruff und Nossen im Süden, Döbeln und Mügeln im Westen sowie Oschatz und Riesa im Norden.
Die Lommatzscher Pflege ist eine historisch gewachsene Region. Der Begriff Pflege beschreibt im Feudalwesen des Mittelalters einen Gau oder Kreis der Verwaltung. Später wurde daraus die allgemeine Bezeichnung für einen kleineren Verwaltungsbezirk. Diese Landschaftsbezeichnung hat sich als Begriff bis heute erhalten.
Die lange ausgeprägte landwirtschaftliche Orientierung der Landschaft ließ eine Fülle an Kleinstortschaften und Weilern entstehen, oft bestehen diese nur aus einigen Drei- oder Vierseithöfen. Bis heute wird die Siedlungsstruktur der Lommatzscher Pflege davon bestimmt.
Allgemein
Das LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege umfasst die sieben Landgemeinden Diera-Zehren, Hirschstein, Käbschütztal, Klipphausen, Ostrau, Stauchitz und Zschaitz-Ottewig sowie die Stadt Lommatzsch mit ihren zugehörigen Ortsteilen, die Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Leuben-Schleinitz (jetzt Nossen) und die ländlichen Ortsteile der Stadt Riesa.
Das Gebiet umfasst eine Fläche von ungefähr 464 km², in der ca. 36.000 Einwohner leben.
Projektziel
Die LEADER-Entwicklungsstrategie besteht aus einem übergeordneten Leitbild, sieben Handlungsfeldern und sieben Zielen der „Lokalen Entwicklungsstrategien“ (LES) zusammen. Diese strategischen Ziele sollen die wichtigen Entwicklungsrichtungen der Region Lommatzscher Pflege abbilden, die im Rahmen von LEADER vorgenommen werden.
- Maßnahme M1 – Regionale Identität
- Maßnahme M2 – Daseinsvorsorge
- Maßnahme M3 – Ländliches Leben – Kultur und Gemeinschaft
- Maßnahme M4 – Wirtschaft und Landwirtschaft
- Maßnahme M5 – Zukunftsfähiges Wohnen
- Maßnahme M6 – Naherholung
- Maßnahme M7 – Umwelt und Natur
Kleinere Maßnahmen können auch über das Regionalbudget der Lommatzscher Pflege (RBLoPfl) gefördert werden.
Realisierte Projekte der Stadt Riesa
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M1 - Machbarkeitsstudie Gut Göhlis
Allgemeine Daten
Durchführungszeitraum: 2022
Maßnahme: Maßnahme M1 – Regionale Identität (Beschluss, 07-2021-M1.1-146)
Fördervolumen: 10.000 €Beschreibung
Der gemeinnützige Verein Sprungbrett e.V., welcher Besitzer eines Teils des Gutes Göhlis ist, hat im Frühjahr 2021 Interesse bekundet, die z.Zt. gepachteten Flächen zu erwerben. Hierzu wurden dem Verein Fördermittel in Aussicht gestellt. Der Verein möchte in einem Teil des Anwesens die Nutzung als PEG (Projekte- und Erlebnisgut) ausbauen, das Campingangebot erweitern und Gebäude und Flächen für die Schäferei weiterhin nutzen. Angesichts des Zustandes der Bausubstanz, der Größe des Anwesens, der Nachbarschaft des Tierheims sowie der angrenzenden Wohnbebauung, stellt sich die Frage nach der Machbarkeit und Sinnhaftigkeit Vorhabens.
Die hier vorliegende Studie versucht Denkansätze für die zukünftige Entwicklung zum Gut Göhlis zu geben. Der Bestand wird in der Studie als Einheit verstanden und sollte auch als Einheit genutzt werden, nicht zuletzt aus der denkmalpflegerischen Sicht heraus.
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M2 - Erneuerung der Straßenbeleuchtung und Gehweg, OT Nickritz
Allgemeine Daten
Durchführungszeitraum: 2023
Maßnahme: Maßnahme M2 – Daseinsvorsorge (Beschluss, 05-2021-M2.2-140)
Fördervolumen: ca. 144.300 €Beschreibung
Die Baumaßnahme umfasst den Neubau eines Gehweges und die Tiefbauarbeiten für die Straßenbeleuchtung an der Gostewitzer Straße und die Tiefbauarbeiten für den Neubau bzw. die Sanierung der Straßenbeleuchtung Am Weinberg in der Ortsteilt Nickritz, Ortslage Neunickritz.
Der Neubau des Gehweges erfolgt parallel zur Gostewitzer Straße als selbstständig geführter Gehweg auf dem vorhandenen Grünstreifen. Die Baustrecke liegt zwischen der Zufahrt zum Grundstück Gostewitzer Straße 34a-d und der zweiten Einmündung der Straße Am Weinberg/Gostewitzer Straße. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 263 m. Der Gehweg soll mit einem Asphaltoberbau hergestellt werden.
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M2 - Neubau der Gehwege, OT Leutewitz
Allgemeine Daten
Durchführungszeitraum: 2023
Maßnahme: Maßnahme M2 – Daseinsvorsorge (Beschluss, 05-2021-M2.2-139)
Fördervolumen: ca. 140.000 €Beschreibung
Die Baumaßnahme umfasst den Neubau von Gehwegen und Bushaltestellen im Ortsteil Leutewitz. Die geplante Baumaßnahme gliedert sich in mehrere Teilobjekte.
An der Schänitzer Straße soll ein Gehweg bis zum Zugang Sportplatz neu gebaut werden. Die Baulänge beträgt ca. 72 m. Zur Entwässerung sind der Bau einer Pflasterrinne aus Betonsteinen, der teilweise Neubau eines Regenwasserkanals und die Anbindung an den vorhandenen Regenwasserkanal geplant.
An der Einmündung Leutewitzer Dorfstraße/ Schänitzer Straße ist der vorhandene Gehweg in der Leutewitzer Dorfstraße bis Einmündung Schänitzer Straße zu bauen. Die Baustrecke beträgt ca. 25 m. An der Leutewitzer Straße soll auf der vorhandenen markierten Sperrfläche eine Bushaltestelle mit einer Bussteiglänge von 8 m hergestellt werden.
Auf der südlichen Seite der Leutewitzer Straße soll die vorhandene Bushaltestelle umgebaut werden. Es ist eine Bushaltestelle mit einer Bussteiglänge von 12 m geplant. Alle Bereiche sollen mit Betonrechteckpflaster befestigt werden. An den Bushaltestellen sollen zusätzlich Rippenplatten in Weiß und Begleitplatten in Anthrazit verwendet werden.
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M1 - Ablaufwerk Schloss Jahnishausen, OT Jahnishausen
Allgemeine Daten
Durchführungszeitraum: 2022 bis 2023
Maßnahme: Maßnahme M1 – Regionale Identität (Beschluss, 01-2020-M1.2-113)
Fördervolumen: ca. 156.000 €Beschreibung
Zur Erhaltung des ökologischen Zwecks und der Sicherheit des über den Durchlass überführenden Weges wurde das in die Jahre gekommene Ablaufbauwerk des Schlossteichs Jahnishausen grundhaft instandgesetzt. Der Durchlass wurde bei der Maßnahme ähnlich dem Bestand rekonstruiert, die Standsicherheit und Funktion sind dadurch wiederhergestellt. Mit den Arbeiten am Bauwerk sind die angrenzenden Uferzonen reguliert und angearbeitet worden. Das Durchlassbauwerk besteht neben dem überspannenden Bogen, der den Wanderweg über den Durchlass führt, auch aus dem Staubereich mit Sohlschwelle und den Uferwänden.
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M6 - Denkmalpflegerische Rahmenzielsetzung Schlosspark Jahnishausen, OT Jahnishausen
Allgemeine Daten
Durchführungszeitraum: 2018 bis 2020
Maßnahme: Maßnahme M6 – Naherholung (Beschluss 26-2018-M6.2-54)
Fördervolumen: ca. 19.480 €Beschreibung
Im Interesse der Erhaltung und künftigen Entwicklung des Schlossparks Jahnishausen war es notwendig, eine denkmalpflegerische Rahmenkonzeption zu erarbeiten. Grundlage für die Arbeit war eine ausführliche Aufgabenstellung des Stadtbauamtes der Stadt Riesa.
Die Anlagengeschichte war aufgrund der teilweise schon umfänglich vorhandenen Quellenlage, welche durch den ehemaligen Ortschronisten in den vergangenen Jahren zusammengetragen wurde, und weiterer Archivrecherche zu untersuchen und durch neue Erkenntnisse zu ergänzen. Im Rahmen einer aktuellen Bestandserfassung wurde der gegenwärtige bauliche und vegetative Bestand kartiert und hinsichtlich seines Denkmalwertes und Erhaltungszustandes beurteilt.
Aus den Erkenntnissen zur Anlagengeschichte, Bestandserfassung und -bewertung konnte ein denkmalpflegerisches Leitbild definiert werden. Auf dessen Grundlage wurden geeignete Maßnahmen entwickelt und der künftige Umgang vor allem mit verlorenen historischen Elementen festgelegt.
Mit der aktuellen Nutzungsanalyse sollten mögliche Interessenskonflikte analysiert und Lösungsansätze gefunden werden. Im Ergebnis dieser Arbeiten entstand eine denkmalpflegerische Rahmenkonzeption für den Schlosspark Jahnishausen, in der die künftigen Erhaltungs- und Entwicklungsziele der Anlage dargestellt sind und entsprechende Realisierungsmaßnahmen aufgezeigt werden.
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M2 - Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf der Auenwaldstraße, OT Nickritz
Allgemeine Daten
Durchführungszeitraum: 2022 bis 2023
Maßnahme: Maßnahme M1 – Regionale Identität (Beschluss 19-2016-M2.2-20)
Fördervolumen: ca. 56.550 €Beschreibung
Die Stadtverwaltung beabsichtigt in einem der ländlich geprägten Stadtteile der Stadt Riesa die Lebensqualität zu verbessern, aber auch den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe für alle gesellschaftlichen Gruppen in der Kommune langfristig zu verankern.
Eine der vielseitigen Möglichkeiten des Klimaschutzes ist es, die Straßenbeleuchtung in Bau-last der Kommune auf einen technischen, ästhetischen und energetischen Standard zu bringen.
Der Ortsteil Nickritz befindet sich am südöstlichen Stadtrand in einer grünen und ländlich geprägten Umgebung. In ihm wohnen ca. 250 Einwohner.
Eine Möglichkeit der Weiterentwicklung in Bezug auf Attraktivität, Chancengleichheit und auch der Verkehrssicherheit ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Dies ist auch aufgrund der demografischen Entwicklung (Überalterung der Bevölkerung) als dringend geboten anzusehen.Die Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen der „LEADER - Gebiet Lommatzscher Pflege - Förderperiode 2014 – 2020“ zwecks der Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf der Dorfstraße sind gegeben.
Die Straßenoberfläche der Dorfstraße, als Anliegerstraße, ist als Pflasterfläche und die an-grenzenden Gehwege sind teilweise unbefestigt ausgebildet. Die bestehende Straßenbeleuchtungsanlage erfüllt nicht die z. Z. gültigen lichttechnischen Anforderungen der Vorschrift DIN EN 13201 und damit ist die Verkehrssicherheit nicht gegeben. Die Beleuchtungsanlage ist in der Substanz veraltet und sollte nach den geltenden technischen und lichttechnischen Anforderungen erneuert werden.
Neue Beleuchtungsanlage Dorfstraße
Auf der Dorfstraße ist die Straßenbeleuchtungsanlage in diesen Straßenabschnitt nach Forderungen der gültigen Vorschrift und nach Abstimmung mit den Bauherren wie folgt einzustufen.
Straße: Anliegerstraße
Straßenbreite: 5,5 bis 6,0 m
Wartungswert: Lm: 0,3 cd/m3
Längsgleichmäßigkeit: 0,4
Allgem. Gleichmäßigkeit Uo: 0,35Auf den Straßenabschnitten sind technische Aufsatzleuchten auf Lichtmasten mit einer Höhe von 6,5 m aufzustellen. Es sind LED Leuchten mit einem Lumenstrom von 3200 vorgesehen, die mit einer asymmetrischen Lichtoptik ausgerüstet sind und eine einseitige Aufstellung der Lichtmasten zu lassen.
Die Masten sind im Gehwegbereich in Rücklage aufzustellen. Als Schutzart der Leuchte ist mindestens IP 66 zu erreichen.
Es sind LED-Leuchten, welche die Werte der lichttechnischen Berechnung erfüllen oder ähnliche LED-Leuchten zur Minimierung des Instandhaltungsaufwandes einzusetzen, welche schon im Stadtgebiet Riesa vorhanden sind.
Kohärenzkriterien für M 2.2
- Die Baumaßnahme stimmt überein mit den Zielen des EPLR 2014 – 2020 und dient den Zielen der LES.
- Das Vorhaben beinhaltet keinen Grunderwerb.
- Das Bauvorhaben weist einen Mehrwert im Verhältnis zu Standardmaßnahmen auf.
Mehrwert-Kriterien
- Die Baumaßnahme steigert die Lebensqualität (Verbesserung Straßenansicht), Vermittlung eines Sicherheitsgefühls.
- Das Bauvorhaben leistet einen Beitrag zur Energieeffizienz und schont die Ressourcen (Energieeinsparung: 2 kWh/a; CO₂ -Minderung über Lebensdauer: 3,23 t).
- Das Vorhaben ist konzeptionell z. B. in Dorfumbau- und Ausbauplan (z. B. Ausbau Auenwaldstraße).
- Die Baumaßnahme stärkt die regionale Identität (Ortsrat und Bürger werden durch er-reichte gestalterische Ziele für weitere Aktionen zwecks gemeinschaftlichem Zusammen-halt animiert).
- Das Bauvorhaben sichert Arbeitsplätze: Auf der Dorfstraße ist ein Unternehmen mit ca. 20 Mitarbeiter tätig, die sich nur in einem gestalteten Umfeld wohlfühlen. Die Gestaltung der Infrastruktur animiert vorhandene Unternehmen zu bleiben bzw. zu expandieren.
- Beleuchtungsaufgaben sind:
- visuelle Orientierung im Verkehrsraum,
- Erkennen von Hindernissen,
- Erkennen entgegenkommender Personen/Fahrzeuge
- Schaffung ansprechender Atmosphäre im unmittelbaren Wohnumfeld - Beitrag zur Chancengleichheit: Straßenbeleuchtung leistet einen Beitrag zur Inklusion, da sie auch Menschen mit Behinderungen zugutekommt.
Projektaufruf - LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege
Die Antragstellung für Fördermöglichkeiten im ländlichen Raum wird durch themenbezogene Projektaufrufe gestartet. Die einzelnen Aufrufe erfolgen jedoch zu unterschiedlichen Zeiten, zumeist jährlich. Innerhalb der Laufzeit der Aufrufe können die Projekte eingereicht werden.
Eine Auswahl erfolgt dann vom Entscheidungsgremium der Lommatzscher Pflege. Erst danach kann der Antrag bei der Bewilligungsbehörde des Landratsamtes eingereicht werden. Das Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege unterstützt Sie dabei gern.
Auf Grundlage der Entwicklungsstrategien können mit der LEADER-Förderungen Vorhaben von
- Privatpersonen,
- Vereinen,
- Unternehmen und
- Kommunen
unterstützt werden.
Welche themenbezogene Projektaufrufe (Maßnahmen) gestartet werden und schon gestartet sind erfahren Sie beim der Regionalentwicklung des LEADER-Gebietes Lommatzscher Pflege.