
Die Antragstellung für Fördermöglichkeiten im ländlichen Raum wird durch themenbezogene Projektaufrufe des Regionalmanagements gestartet. Die einzelnen Projektaufrufe erfolgen dabei zu unterschiedlichen Zeiten. Welche themenbezogene Projektaufrufe (Maßnahmen) im Jahr 2015/2016 gestartet werden und schon gestartet sind erfahren Sie hier. Innerhalb der Laufzeit der Aufrufe können die Projekte eingereicht werden.
Eine Auswahl erfolgt dann vom Entscheidungsgremium der Lommatzscher Pflege. Erst danach kann der Antrag bei der Bewilligungsbehörde des Landratsamtes eingereicht werden.
Das Regionalmanagement der Lommatzscher Pflege unterstützt Sie dabei gern.
Mehr erfahren Sie hier:
Neubau der Gehwege und Straßenbeleuchtung in Nickritz
Durch den Neubau der Gehwege in der Ortschaft Neunickritz wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, speziell für Fußgänger, erheblich gesteigert. Insbesondere der Bau einer neuen Straßenbeleuchtung, wodurch Fußgänger und Fahrradfahrer von Autofahrern deutlich zeitiger gesehen werden, trägt zur Sicherheit bei. Somit wird auch die Verkehrsqualität in vielerlei Hinsicht wesentlich erhöht. Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
Neubau der Gehwege in Leutewitz
Durch den Neubau der Gehwege in der Ortsdurchfahrt Leutewitz wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, speziell für Fußgänger, erheblich gesteigert. Insbesondere werden durch einen befestigten Gehweg mit abgesenkten Bordsteinen an den Querungen und einem erhöhten Busbord Barrieren stark vermindert. Somit wird die Verkehrsqualität in vielerlei Hinsicht wesentlich erhöht. Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
Ablaufwerk Schlossteich Jahnishausen
Zur Erhaltung des ökologischen Zwecks und der Sicherheit des über den Durchlass überführenden Weges wird das in die Jahre gekommene Ablaufbauwerk Schlossteich Jahnishausen durch die ELER-Förderung instand gesetzt. Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
Schlosspark Jahnishausen
Dorfstraße Nickritz
Allgemeines
Die Stadtverwaltung beabsichtigt in einem der ländlich geprägten Stadtteilen der Stadt Riesa die Lebensqualität zu verbessern, aber auch den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe für alle gesellschaftlichen Gruppen in der Kommune langfristig zu verankern.
Eine der vielseitigen Möglichkeiten des Klimaschutzes ist es die Straßenbeleuchtung in Bau-last der Kommune auf einen technischen, ästhetischen und energetischen Standard zu bringen.
Der Ortsteil Nickritz befindet sich am südöstlichen Stadtrand in einer grünen und ländlich ge-prägten Umgebung. In ihm wohnen ca. 250 Einwohner.
Eine Möglichkeit der Weiterentwicklung in Bezug auf Attraktivität, Chancengleichheit und auch der Verkehrssicherheit ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Dies ist auch aufgrund der demografischen Entwicklung (Überalterung der Bevölkerung) als dringend geboten anzusehen.
Die Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen der „LEADER - Gebiet Lommatzscher Pflege - Förderperiode 2014 – 2020“ zwecks der Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf der Dorfstraße sind gegeben.
Die Straßenoberfläche der Dorfstraße, als Anliegerstraße, ist als Pflasterfläche und die an-grenzenden Gehwege sind teilweise unbefestigt ausgebildet.
Die bestehende Straßenbeleuchtungsanlage erfüllt nicht die z. Z. gültigen lichttechnischen Anforderungen der Vorschrift DIN EN 13201 und damit ist die Verkehrssicherheit nicht gegeben.
Die Beleuchtungsanlage ist in der Substanz veraltet und sollte nach den geltenden technischen und lichttechnischen Anforderungen erneuert werden.
Neue Beleuchtungsanlage Dorfstraße
Auf der Dorfstraße ist die Straßenbeleuchtungsanlage in diesen Straßenabschnitt nach Forderungen der gültigen Vorschrift und nach Abstimmung mit dem Bauherren wie folgt einzustufen.Straße: Anliegerstraße
Straßenbreite: 5,5 bis 6,0 m
Wartungswert Lm: 0,3 cd/m3
Längsgleichmäßigkeit: 0,4
Allgem. Gleichmäßigkeit Uo: 0,35Auf den Straßenabschnitten sind technische Aufsatzleuchten auf Lichtmasten mit einer Höhe von 6,5 m aufzustellen. Es sind LED Leuchten mit einem Lumenstrom von 3200 vorgesehen, die mit einer asymmetrischen Lichtoptik ausgerüstet sind und eine einseitige Aufstellung der Lichtmasten zu lassen.
Die Masten sind im Gehwegbereich in Rücklage aufzustellen. Als Schutzart der Leuchte ist mindestens IP 66 zu erreichen.
Es sind LED-Leuchten, welche die Werte der lichttechnischen Berechnung erfüllen oder ähn-liche LED-Leuchten zur Minimierung des Instandhaltungsaufwandes einzusetzen, welche schon im Stadtgebiet Riesa vorhanden sind.
Ziele und mögliche Ergebnisse
Kohärenzkriterien für M 2.2- Die Baumaßnahme stimmt überein mit den Zielen des EPLR 2014 – 2020 und dient den Zielen der LES.
- Das Vorhaben beinhaltet keinen Grunderwerb.
- Das Bauvorhaben weist einen Mehrwert im Verhältnis zu Standardmaßnahmen auf.
Mehrwert-Kriterien- Die Baumaßnahme steigert die Lebensqualität (Verbesserung Straßenansicht), Vermittlung eines Sicherheitsgefühls
- Das Bauvorhaben leistet einen Beitrag zur Energieeffizienz und schont die Ressourcen (Energieeinsparung: 2 KWh/a; CO₂ -Minderung über Lebensdauer: 3,23 t).
- Das Vorhaben ist konzeptionell z. B. in Dorfumbau- und Ausbauplan (z. B. Ausbau Auenwaldstraße).
- Die Baumaßnahme stärkt die regionale Identität (Ortsrat und Bürger werden durch er-reichte gestalterische Ziele für weitere Aktionen zwecks gemeinschaftlichem Zusammen-halt animiert).
- Das Bauvorhaben sichert Arbeitsplätze: Auf der Dorfstraße ist ein Unternehmen mit ca. 20 Mitarbeiter tätig, die sich nur in einem gestalteten Umfeld wohlfühlen. Die Gestaltung der Infrastruktur animiert vorhandene Unternehmen zu bleiben bzw. zu expandieren.
- Beleuchtungsaufgaben sind:
- visuelle Orientierung im Verkehrsraum,
- Erkennen von Hindernissen,
- Erkennen entgegenkommender Personen/Fahrzeuge
- Schaffung ansprechender Atmosphäre im unmittelbaren Wohnumfeld - Beitrag zur Chancengleichheit: Straßenbeleuchtung leistet einen Beitrag zur Inklusion, da sie auch Menschen mit Behinderungen zu Gute kommt.
