Breitband - Die Gigabitförderung

In unserer modernen Welt ist schnelles Internet unverzichtbar geworden. Eine zuverlässige Breitband-Infrastruktur ist entscheidend für die Attraktivität eines Standorts – sowohl für Unternehmen als auch für Privathaushalte. Trotzdem gibt es in Riesa noch Bereiche, die als "Weiße Flecken" bekannt sind, wo die Internetversorgung noch nicht unseren hohen Standards entspricht.

Breitbandausbau in Riesa

Riesa ist eine Große Kreisstadt im Freistaat Sachsen und liegt im Landkreis Meißen. Das Gebiet umfasst folgende Stadtteile und Ortschaften: Böhlen, Canitz, Gostewitz, Jahnishausen, Leutewitz, Mautitz, Nickritz, Oelsitz, Pochra, Göhlis, Gröba, Mergendorf, Merzdorf, Pausitz, Poppitz und Weida. Die Gesamtfläche des Gebiets beträgt 58,91 km² mit rund 30.000 Einwohnern. Dies entspricht einer Einwohnerdichte von 510 Einwohnern je km².

Der Stadt Riesa ist es ein besonders wichtiges Anliegen, ihre Bürger, ihre Schulen und ihre Gewerbetreibenden sowie Angehörige der freien Berufe mit Breitbanddienstleistungen zu versorgen. Dieser Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandanschlüsse dient nicht allein der Daseinsvorsorge, sondern ist unabdingbare Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand.

 Hinsichtlich der Umsetzung sowie der Förderung und Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung zum Breitbandausbau ist zwischen einer sog. „Wirtschaftlichkeitslückenförderung" und einem sog. „Betreibermodell“ zu unterscheiden. Beim Betreibermodell errichtet die Stadt selbst ein (passives) Breitbandnetz und verpachtet dieses im Anschluss an die Errichtung an einen privaten Betreiber. Mit dem erzielten Pachtzins und ggf. gewährten Fördermitteln sollen die Investitionskosten refinanziert werden. Der Betreiber soll seinerseits das passive Breitbandnetz mit aktiven Bestandteilen ausstatten. Beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell soll hingegen eine etwaige Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen geschlossen werden. Der Verfahrensablauf im Wirtschaftlichkeitslückenmodell sieht hierbei vor, dass eine Kommune den Ausbau der erforderlichen Infrastruktur und den Netzbetrieb zusammen ausschreibt, sodass Infrastrukturausbau und Netzbetrieb vom gleichen Unternehmen zu übernehmen sind. Die Wirtschaftlichkeitslücke stellt dabei die Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren dar.

Die Stadt Riesa hat sich für die Durchführung eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells entschieden.

Die Stadt Riesa ist bereit, einen einmaligen Zuschuss zum Aufbau einer flächendeckenden und leistungsfähigen Breitbandversorgung zu leisten, sollte es keinem Anbieter möglich sein, den Ausbau kostendeckend durchzuführen. Im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke soll diese Beihilfe für den Ausbau der Infrastruktur und einen durchgängigen, über sieben Jahre gewährleisteten Netzbetrieb eingeräumt werden.

Darstellung der Ist-Situation 

Das Markterkundungsverfahren, welches vom 15. Dezember 2016 bis zum 16. Januar 2017 durchgeführt wurde, ergab, dass eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Hilfe eines Next Generation Access (NGA) im Gebiet der Stadt Riesa voraussichtlich nicht möglich sei, sollte keine Beihilfe gewährt werden.  

Die unterversorgten Gebiete der Stadt Riesa wurden ermittelt und bilden die Ausbaugebiete. Demnach ergibt sich, dass 1.405 private Haushalte, 187 Unternehmen und 11 Schulen als NGA-unterversorgt in den Ausbaugebieten verbleiben.  

Ziel des Breitbandausbaus 

Die Stadt Riesa hat es sich zum Ziel gesetzt, eine zukunftsfähige Breitbandversorgung zu erreichen. Gegenstand der Erschließung ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen flächendeckenden Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von breitbandigen Endkundendienstleistungen in den unterversorgten Gebieten im Projektgebiet unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe.

 Der Netzbetreiber muss nach dem Abschluss der Inbetriebnahme eine flächendeckende Breitband-Geschwindigkeit von mind. 1 Gigabit/s im Download für 100 % der Anschlüsse garantieren.

 Außerdem sind symmetrische Bandbreiten von 1 Gigabit/s für Gewerbetreibende, institutionelle Nachfrager, Schulen und andere Bildungseinrichtungen zu ermöglichen. Der Upload muss für alle unterversorgten Adressen mindestens im gleichen Verhältnis wie der Download steigen.

Weiterführende Informationen

Gefördert durch

Dieses Projekt wird unterstützt vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr. 

Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Das Vorhaben wird gefördert nach der Richtlinie 'Digitale Offensive Sachsen.