Datenschutzbeauftragte
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Beschreibung
Der Datenschutzbeauftragte handelt weisungsfrei und unabhängig.
Er berät und informiert die Stadtverwaltung und die Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten nach bundes- und landesrechtlichen Gesetzen und sonstigen Vorschriften über den Datenschutz, einschließlich der zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Richtlinie der EU erlassenen Rechtsvorschriften.
Er überwacht zudem die Einhaltung dieser Gesetze und Rechtsvorschriften sowie die Strategien der Stadt für den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Zuweisung von Zu-ständigkeiten, der Sensibilisierung und der Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Beschäftigten.
Der Datenschutzbeauftragte berät zudem im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung, arbeitet eng mit der Aufsichtsbehörde zusammen und ist Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde.
Betroffene Personen können sich zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß der EU-DSGVO, der bundes- und landesrechtlichen Gesetzes sowie anderer Rechtsvorschriften über den Datenschutz im Zusammenhang stehenden Fragen an den Datenschutzbeauftragten wenden.
Der Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit über die Identität der betroffenen Person sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf die betroffene Person zulassen, verpflichtet, soweit er nicht davon durch die betroffene Person befreit wird.
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 1
01589 Riesa
Postfach
Postfach: 100083
01571 Riesa
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit (sowie nach Vereinbarung)
Mo 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr 09:00 - 12:00 Uhr
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Barrierefreiheit
Der barrierfreie Zugang befindet sich am Hintereingang des Rathauses.
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Sachbearbeiter Personalwesen/Datenschutz Frau Susann Gasde
Gebäude: Rathaus
Raum: 2.17 +49 35 25 700212
Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Riesa ist in sechs Ämter strukturiert, die sich wiederum im Einvernehmen mit dem Riesaer Stadtrat den Geschäftskreisen des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin zuordnen. Die Ämter selbst untergliedern sich jeweils in einzelne, nach Fachaufgaben organisierte Sachgebiete. Über allem steht der amtierende Oberbürgermeister der Stadt Riesa, der u.a. für den sach- und ordnungsgemäßen Gang der Stadtverwaltung verantwortlich zeichnet.