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Baubeginn anzeigen

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Baubeginnsanzeige nach § 72 Absatz 8 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde bei genehmigungsbedürftigen und genehmigungsfreigestellten Vorhaben sowie bei Abbrüchen, die der Anzeigepflicht gemäß § 61 (3) SächsBO unterliegen, mindestens eine Woche vorher

  • den Baubeginn
  • die Wiederaufnahme der Bauarbeiten (nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten)
  • den Abbruchbeginn

anzeigen.

Keiner Anzeige bedarf es, wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist.

  • Weitere Informationen

  • Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

    Geben Sie die Stadt oder Gemeinde an, in der sich das Baugrundstück befindet:

  • Zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

  • Voraussetzungen

    • bevorstehende Nutzung der baulichen Anlage
  • Verfahrensablauf

    Je nach Regelung der jeweiligen Behörde zeigen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde

    • den Baubeginn
    • die Wiederaufnahme der Bauarbeiten (nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten)
    • den Abbruchbeginn

    online (–> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) an.

    Online-Anzeige

    Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen Sie für ein BundID-Konto beziehungsweise für das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens registriert sein.
    • Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr BundID-Konto beziehungsweise über das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens an.
    • Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein.
    • Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in) erfolgen.
      Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto BundID beziehungsweise über das Nutzerkonto Mein-Unternehmenskonto ersetzt.

    Schriftliche Anzeige

    Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie hier über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote).

    • Füllen Sie das Formularblatt aus, drucken Sie das Formular und unterschreiben Sie es.
    • Reichen Sie den Vordruck bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote)
  • Fristen

    Anzeige: mindestens eine Woche vor Beginn oder Wiederaufnahme

  • Kosten (Gebühren)

    keine

  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 10.03.2025

  • Rechtsbehelf

    nicht anwendbar


Formulare