Urkunden/ Personenstandswesen
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Aus den vorhandenen Personenstandsbüchern werden ausgestellt:
- Heiratsurkunden
- Geburtsurkunden
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften
Gemäß §62 Personenstandsgesetz werden Urkunden auf Antrag den Personen erteilt, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Werden Dritte mit der Abholung der Urkunden beauftragt, so müssen diese eine Vollmacht vorweisen. Diese muss den Vor- und Familiennamen des Abholers sowie die eigenen persönlichen Daten und die Unterschrift enthalten.
Urkunden können persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung im Standesamt abgeholt oder online angefordert werden. Urkunden können über urkundenanforderungen@stadt-riesa.de angefordert werden. Mit der Urkundenanforderung ist zwingend ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung) zum Nachweis der Identität des Antragstellers mitzusenden. Die Urkunde wird mit einem Kostenbescheid postalisch zugesandt.
Die Personenstandsbücher werden nur befristet in der Urkundenstelle aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfristen sind für:
Geburtenbücher: 110 Jahre
Heiratsbücher: 80 Jahre
Sterbebücher: 30 Jahre
Nach Fristablauf werden diese Personenstandsbücher an das Stadtarchiv Riesa bzw. Kreisarchiv Meißen übergeben.
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Zuständige Stelle
Standesamt
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Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
- Je Urkunde/Register 15,00 €, jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, 7,00 €
- Ausstellung einer Übersetzungshilfe je 15,00 €, jede weitere 5,00 €
- Auskunft aus einem Personenstandsregister je 15,00 €
- Auskunft aus einer Sammelakte zum Personenstandsregister je 25,00 €
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Rechtsgrundlage
§62 Personenstandsgesetz
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
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Rechtsbehelf
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