Dienstleistung.

Urkunden/ Personenstandswesen

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Aus den vorhandenen Personenstandsbüchern werden ausgestellt:

Gemäß §62 Personenstandsgesetz werden Urkunden auf Antrag den Personen erteilt, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Werden Dritte mit der Abholung der Urkunden beauftragt, so müssen diese eine Vollmacht vorweisen. Diese muss den Vor- und Familiennamen des Abholers sowie die eigenen persönlichen Daten und die Unterschrift enthalten.

Urkunden können persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung im Standesamt abgeholt oder online angefordert werden. Urkunden werden im Fall der Online-Anforderung nur übersandt, wenn dem Standesamt die Zahlung vorliegt.

Außerdem ist es unbedingt notwendig, eine Kopie des Personalausweises mitzuschicken.


Die Personenstandsbücher werden nur befristet in der Urkundenstelle aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfristen sind für:
Geburtenbücher: 110 Jahre
Heiratsbücher: 80 Jahre
Sterbebücher: 30 Jahre


Nach Fristablauf werden diese Personenstandsbücher an das Stadtarchiv Riesa bzw. Kreisarchiv Meißen übergeben.

  • Zuständige Stelle

    Standesamt

  • Voraussetzungen

    -

  • Verfahrensablauf

    -

  • Erforderliche Unterlagen

    -

  • Fristen

    -

  • Kosten (Gebühren)

    • Je Urkunde/Register 15,00 €, jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, 7,00 €
    • Ausstellung einer Übersetzungshilfe je 15,00 €, jede weitere 5,00 €
    • Auskunft aus einem Personenstandsregister je 15,00 €
    • Auskunft aus einer Sammelakte zum Personenstandsregister je 25,00 €
  • Rechtsgrundlage

    §62 Personenstandsgesetz

  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa

  • Rechtsbehelf

    -


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