Lärm unter Beobachtung.

Wann, wo, wie lange? Riesa ist im Rahmen der EU-Umgebungsrichtlinie für die betroffenen Bereiche des Stadtgebietes verpflichtet, eine Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung durchzuführen.

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Lärmkartierung

Mit Hilfe des eingestellten Kartenmaterial können Sie sich zum aktuellen Stand der strategischen Lärmkarten informieren.


Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die Ergebnisse der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen seiner Pilot-Lärmaktionsplanung ausgewertet und veröffentlicht. 
Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 15. November und bietet die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum bisherigen Ablauf der Lärmaktionsplanung zu geben. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden:

www.laermaktionsplanung-schiene.de