Lärm unter Beobachtung.
Wann, wo, wie lange? Riesa ist im Rahmen der EU-Umgebungsrichtlinie für die betroffenen Bereiche des Stadtgebietes verpflichtet, eine Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung durchzuführen.
Lärmkartierung
Mit Hilfe des eingestellten Kartenmaterial können Sie sich zum aktuellen Stand der strategischen Lärmkarten informieren.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die Ergebnisse der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen seiner Pilot-Lärmaktionsplanung ausgewertet und veröffentlicht.
Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 15. November und bietet die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum bisherigen Ablauf der Lärmaktionsplanung zu geben. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden: