Zuwendung für Neugeborene beantragen
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
In vielen Städten und Gemeinden können Sie nach der Geburt eines Kindes eine besondere Zuwendung beantragen. Sie ist nicht selten daran gebunden, dass Sie die Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Baby nachweisen können. Durch diese Untersuchungen werden Kinderärzte in das System eingebunden und bei Auffälligkeiten sensibilisiert.
Der Willkommensgruß soll für eine besondere Anschaffung und auch damit zum Wohle des Kindes dienen. Er ist nicht als Zuschuss zu den Kosten der laufenden Lebensführung gedacht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung; in welcher Höhe sie gezahlt wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer Stadt- oder
Gemeindeverwaltung.
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Weitere Informationen
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Zuständige Stelle
Stadt- oder Gemeindeverwaltung
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Voraussetzungen
- Antragsberechtigte: Sorgeberechtigte des neugeborenen Kindes
- Wohnsitz der/des Sorgeberechtigten in der Stadt oder Gemeinde
- weitere Voraussetzungen je nach Stadt oder Gemeinde (z. B. Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen)
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Verfahrensablauf
Die Zuwendung können Sie je nach Regelung persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Soweit für Ihren Ort verfügbar, reichen Sie Ihren Antrag über Amt24 online ein (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
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Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis des/der Sorgeberechtigten
- gegebenenfalls: Nachweis der entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen
Welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen, steht zumeist auf dem Antragsformular.
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Fristen
unterschiedlich je nach Stadt oder Gemeinde (häufig: erstes Lebensjahr)
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Kosten (Gebühren)
keine
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Rechtsgrundlage
Kommunales Satzungsrecht der Stadt oder Gemeinde
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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit Unterstützung durch die kommunale Gemeinschaft im Freistaat Sachsen. 08.03.2022
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Rechtsbehelf