Dienstleistung.

Zuwendung für Neugeborene beantragen

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In vielen Städten und Gemeinden können Sie nach der Geburt eines Kindes eine besondere Zuwendung beantragen. Sie ist nicht selten daran gebunden, dass Sie die Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Baby nachweisen können. Durch diese Untersuchungen werden Kinderärzte in das System eingebunden und bei Auffälligkeiten sensibilisiert.

Der Willkommensgruß soll für eine besondere Anschaffung und auch damit zum Wohle des Kindes dienen. Er ist nicht als Zuschuss zu den Kosten der laufenden Lebensführung gedacht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung; in welcher Höhe sie gezahlt wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Hinweise (Besonderheiten)

Örtliche Besonderheiten: keine

  • Weitere Informationen

  • Zuständige Stelle

    Stadt- oder Gemeindeverwaltung

  • Voraussetzungen

    • Antragsberechtigte: Sorgeberechtigte des neugeborenen Kindes
    • Wohnsitz der/des Sorgeberechtigten in der Stadt oder Gemeinde
    • weitere Voraussetzungen je nach Stadt oder Gemeinde (z. B. Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen)
  • Verfahrensablauf

    Die Zuwendung können Sie je nach Regelung persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Soweit für Ihren Ort verfügbar, reichen Sie Ihren Antrag über Amt24 online ein (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

  • Erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Personalausweis des/der Sorgeberechtigten
    • gegebenenfalls: Nachweis der entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen

    Welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen, steht zumeist auf dem Antragsformular.

  • Fristen

    unterschiedlich je nach Stadt oder Gemeinde (häufig: erstes Lebensjahr)

  • Kosten (Gebühren)

    keine

  • Rechtsgrundlage

    Kommunales Satzungsrecht der Stadt oder Gemeinde

  • Freigabevermerk

    Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit Unterstützung durch die kommunale Gemeinschaft im Freistaat Sachsen. 08.03.2022

  • Rechtsbehelf