Sondernutzung im öffentlichen Raum
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Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentlich gewidmete Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.
Dazu zählt z.B.:
• Aufstellen von Info- beziehungsweise Promotionsständen,
• Aufstellen von Fahrradständern, Werbeständern,
• Ausstellen/Verkauf von Waren vor dem Geschäft,
• Verteilen von Werbeschriften, Handzetteln o. Werbeprodukten,
• für den Bereich Gastronomie, wenn die Bestuhlung auf öffentlichen
Flächen, außerhalb der Gaststätte aufgestellt wird,
• Aufstellen von Pflanzgefäßen,
• Anbringen von Plakaten,
• Aufstellen von Werbeständern,
• Wahlwerbung
Die Sondernutzungserlaubnis muss mindestens 2 Wochen vor Beginn schriftlich beantragt werden.
Antragsformulare und die Sondernutzungsrichtlinie mit Regelungen zur möglichen Gestaltung der zur Nutzung beantragten Fläche stehen unten zum Download zur Verfügung.
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Zuständige Stelle
Untere Verkehrsbehörde
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Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
siehe Anträge
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
Sondernutzungsgebühren
Verwaltungsgebühren -
Rechtsgrundlage
Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG),
Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Großen Kreisstadt (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung) und Sondernutzungsrichtlinie der Stadt Riesa,
Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) -
Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
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Rechtsbehelf
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Formulare
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Antrag auf dekorativer Gegenstände
PDF | (1 MB) -
Antrag auf Plakatierung
PDF | (1 MB) -
Antrag auf Wahlplakatierung
PDF | (1 MB) -
Antrag Aufstellung von Tischen und Stühlen, Ausstellung von Waren
PDF | (1 MB) -
Antrag sonstige Sondernutzung
PDF | (1 MB) -
Antrag Stellen von Infoständen
PDF | (1 MB) -
Antrag Stellen von Pflanzgefäßen
PDF | (1 MB) -
Antrag Stellen von Werbeständern und -fahnen, Fahrradständer
PDF | (1 MB) -
Sondernutzungsrichtlinie
PDF | (42 KB) -
Sondernutzungssatzung
PDF | (340 KB)
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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v. SB Untere Verkehrsbehörde Frau Anett Milkereit
Gebäude: Rathaus
Raum: 2.2 +49 3525 700 244
uvb@stadt-riesa.de
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SB Untere Verkehrsbehörde Herr Martin Donner
Gebäude: Rathaus
Raum: 2.2 +49 3525 700 245
uvb@stadt-riesa.de