Großraum- und Schwerlastverkehr
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Wenn Sie am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug teilnehmen wollen, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung überschreiten, benötigen Sie dafür eine spezielle Erlaubnis. Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehren, insbesondere bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen, bedarf es einer sorgfältigen Planung. Es wird daher empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.
Die Stadtverwaltung ist zuständig, wenn die Ladung in der Stadt aufgenommen wird oder dort die Antragstellerin oder der Antragsteller ihren oder seinen Wohnort, Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.
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Zuständige Stelle
Untere Verkehrsbehörde
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Voraussetzungen
- Für den beantragten Transport kommt die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht in Frage.
- Es stehen geeignete Straßen dafür zur Verfügung.
- Es wird eine unteilbare Ladung befördert. Bei einer Ladung, die aus mehreren Teilen besteht, gelten Sonderbestimmungen!
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen
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Hinweise (Besonderheiten)
Die Straßenverkehrsbehörde setzt sich mit allen vom Transport beziehungsweise von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen in Verbindung. Nachdem alle Stellungnahmen vorliegen, trifft sie eine Entscheidung (einschließlich Auflagen und Bedingungen) und schickt Ihnen als Antragsteller einen Bescheid.
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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v. Sachbearbeiterin Untere Verkehrsbehörde Frau Anett Milkereit
Gebäude: Rathaus
Raum: 2.2 +49 3525 700 244
uvb@stadt-riesa.de