Dienstleistung.

Großraum- und Schwerlastverkehr

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Wenn Sie als Unternehmen oder Privatperson einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, bei dem Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Straßenverkehrsbehörde setzt sich mit allen vom Transport beziehungsweise von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen in Verbindung. Nachdem alle Stellungnahmen vorliegen, trifft sie eine Entscheidung (einschließlich Auflagen und Bedingungen) und schickt Ihnen als Antragsteller einen Bescheid.

  • Zuständige Stelle

    Untere Verkehrsbehörde

  • Voraussetzungen

    Um für den geplanten Transport eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Eine Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser kommt nicht in Frage.
    • Es stehen geeignete Straßen dafür zur Verfügung. Die Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Tunnel) stehen dabei im Vordergrund.
    • Es handelt sich um eine unteilbare Ladung.
  • Verfahrensablauf

    Antrag

    Für die Beantragung der Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung steht Ihnen das Online-Verfahren „Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)" zur Verfügung.

    Wenn Sie VEMAGS zum ersten Mal benutzen, wenden Sie sich bitte an die LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH. Sie führt mit Ihnen zusammen die Registrierung durch und unterstützt Sie direkt am Telefon bei der Bedienung des Programms. Die LISt GmbH ist in Sachsen der zentrale Ansprechpartner in allen Anwendungsfragen der Antragsteller, der Genehmigungs- und Anhörungsbehörden sowie der Polizei. Telefon: 037207 832-652 (Herr Eckhardt)

    Prüfung

    Die Straßenverkehrsbehörde hört im Rahmen der Bearbeitung alle vom Transport / von der gewählten Strecke betroffenen Behörden an. Nach Eingang sämtlicher Stellungnahmen, werden Auflagen und Bedingungen für den Transport festgelegt.

    Sie als Antragsteller erhalten einen Genehmigungsbescheid, welchen Sie beim Transport mitführen und für mögliche Kontrollen bereithalten müssen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Der Verkehrsbehörde muss eine von Ihnen unterschriebene Haftungserklärung vorliegen. Wenn Sie eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO beantragen möchten, ist eine Genehmigung nach § 70 StVZO notwendig. Die Behörde wird sich bei Ihnen melden, wenn weitere Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags nötig sind.

  • Fristen

    -

  • Kosten (Gebühren)

    Sie werden auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

  • Bearbeitungsdauer

    ca. 2 Wochen

  • Rechtsgrundlage

    -

  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa

  • Rechtsbehelf

    -


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