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Neue Hoffnung für die B 169!

| Leben in Riesa

Die Hoffnung vieler Einwohner und Unternehmer aus der Region auf den Weiterbau der Bundesstraße 169 ist deutlich gestiegen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag die Klage gegen den 3. Bauabschnitt des Ausbaus der B169 zwischen Seerhausen und Salbitz abgewiesen: Damit wurde der Planfeststellungsbeschluss für gültig erklärt.

Der dreistreifige Ausbau der Straße könnte nach Aussage des zuständigen Leipziger Landesamtes für Straßenbau und Verkehr bereits im nächsten Jahr starten. „Das ist hoffentlich ein großer Durchbruch. Wir sind sehr froh, dass das Gericht die Argumente nach genauer Abwägung so gewertet hat“, erklärte Riesas Oberbürgermeister Marco Müller. Er hatte mit mehr als 100 Besuchern den Prozess direkt im Saal verfolgt, neben ihm waren unter anderen der Stauchitzer Bürgermeister Dirk Zschoke mit zahlreichen Bürgern der Gemeinde, die Bürgermeister von Strehla und Hirschstein sowie Matthias Schreiber von FERALPI STAHL und Kurt Hähnichen vom Vereinigten Wirtschaftsforum anwesend.

Die klagenden Landwirte hatten ihren Widerstand damit begründet, dass durch die Trasse ihre Flächen zerschnitten werden. Außerdem durchquere die Straße ein FFH-Gebiet und verhindere womöglich den späteren Ausbau einer Biogasanlage. Die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick ordnete jedoch die von den Klägern vorgeschlagene weiträumige Umfahrung des Habitats als überwiegend nachteilig ein.

Der Ausbau der B 169 zwischen Riesa und der Anschlussstelle Döbeln-Nord der Autobahn 14 wird bereits seit den 1990er Jahren geplant. Nach der Fertigstellung der Elbquerung und der Ortsdurchfahrt Riesa bis zur Rostocker Straße im Jahr 2001 dauert es elf Jahre, bevor 2012 der 4,5 km lange 2. Bauabschnitt von Riesa zur B 6 bei Seerhausen fertiggestellt wurde. Seitdem endet die Straße im Acker. Mit zahlreichen Aktionen mit der Bevölkerung und unablässigem Drängen bei mehreren Bundesverkehrsministern und sächsischen Staatsregierungen haben das Wirtschaftsforum, Kommunalpolitiker und die Bürgerschaft immer wieder für den Ausbau gekämpft. Durch die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes ist die Finanzierung des Straßenbaus gesichert. Nun besteht eine echte Hoffnung, dass dieses Geld auch zur Anwendung kommt.