Werbeanlagen (Lichtmastenwerbung)
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Es besteht die Möglichkeit, Hinweis- bzw. Werbeträger an städtischen Lichtmasten anzubringen. Die in eigener Verantwortung des Nutzers zu gestaltenden Werbetafeln werden ebenso wie das gesamte Halterungssystem durch die Stadt Riesa zur Verfügung gestellt. Das Anbringen der Werbetafeln erfolgt ebenfalls durch die Stadt Riesa. Mit den interessierten Firmen und Gewerbetreibenden wird für die Präsentation ihrer Werbung ein Nutzungsvertrag abgeschlossen.
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Immobilienmanagement
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
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Rechtsbehelf
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