Dienstleistung.

Vorhaben- und Erschließungspläne

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein mit der Gemeinde abgestimmter Plan eines Vorhabenträgers (Investors) zur Durchführung von Bauvorhaben und von Erschließungsmaßnahmen. Er wird im § 12 des Baugesetzbuches geregelt und verbindet städtebauliche Planung mit städtebaulichen Durchführungsmaßnahmen, wie sie im städtebaulichen Vertrag (§11 Baugesetzbuch) zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ausgehandelt werden können.

  • Zuständige Stelle

    Sachgebiet Stadtplanung

  • Voraussetzungen

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  • Erforderliche Unterlagen

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  • Fristen

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  • Kosten (Gebühren)

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  • Rechtsgrundlage

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  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa