vorbeugender Brandschutz
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Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben. Er beschränkt sich jedoch keinesfalls auf sie, sondern wird beispielsweise bei
Veranstaltungen immer wichtiger. Dort müssen bei Vorführungen mit Feuer, Kerzen und dergleichen ein „Feuerwehrsicherheitswachdienst“ oder eine Brandsicherheitswache beigestellt werden. Dies wird auch als passive Brandbekämpfung bezeichnet.
Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz vorrangig dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit sowie als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung.
Die diesbezüglich einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Sächsischen Bauordnung sind als Mindestanforderungen zu verstehen.
- Wir beraten Bauherren, Architekten und Fachplaner bei der Planung von Neu- und Umbauten und bei Nutzungsänderungen in allen Fragen des Brandschutzes.
- Wir geben gegenüber den Genehmigungsbehörden gutachterliche Stellungnahmen ab.
- Wir kontrollieren brandschutztechnische Belange bei Veranstaltungen.
- Wir führen in Objekten und Anlagen der Stadt Riesa die Feuerbeschau durch.
- Wir unterstützen Kindergärten und Schulen bei der Brandschutzerziehung.
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Zuständige Stelle
Feuerwehr und Katastrophenschutz
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Leiter Feuerwehr und Katastrophenschutz Herr Robert Gudat
Gebäude: Feuerwehr +49 3525 72 11 27
feuerwehr@stadt-riesa.de