Vollstreckung
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Für öffentlich-rechtliche Forderungen (z. B. Steuern und Gebühren) ist die Kommune ermächtigt, eigene Vollstreckungsbeamte mit der Beitreibung zu beauftragen. Die Realisierung offener, gemahnter Forderungen erfolgt durch den Außendienst der Stadtkasse oder aber im Rahmen einer Forderungspfändung. Es
ist kein Titel durch ein Gericht erforderlich. Weiterhin ist die Stadtkasse als örtlich zuständige Behörde zur Vollstreckung von kommunalen Forderungen auswärtiger Gläubiger verpflichtet.
Bei uns können Sie Anfragen stellen zu:
- Ratenzahlungen
- Pfändungen
- Insolvenz
- Zwangsversteigerung
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Stadtkasse und Abgaben
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Sachgebietsleiterin Stadtkasse und Abgaben Frau Adelheid Härig
Gebäude: Rädisch
Raum: 2.5 +49 3525 700 423
kasse@stadt-riesa.de