Dienstleistung.

Vollstreckung

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Für öffentlich-rechtliche Forderungen (z. B. Steuern und Gebühren) ist die Kommune ermächtigt, eigene Vollstreckungsbeamte mit der Beitreibung zu beauftragen. Die Realisierung offener, gemahnter Forderungen erfolgt durch den Außendienst der Stadtkasse oder aber im Rahmen einer Forderungspfändung. Es ist kein Titel durch ein Gericht erforderlich. Weiterhin ist die Stadtkasse als örtlich zuständige Behörde zur Vollstreckung von kommunalen Forderungen auswärtiger Gläubiger verpflichtet.

Bei uns können Sie Anfragen stellen zu:

  • Ratenzahlungen
  • Pfändungen
  • Insolvenz
  • Zwangsversteigerung
  • Zuständige Stelle

    Sachgebiet Stadtkasse und Abgaben

  • Voraussetzungen

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  • Erforderliche Unterlagen

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  • Fristen

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  • Kosten (Gebühren)

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  • Rechtsgrundlage

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  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa


Mitarbeiter/Ansprechpartner