Verkehrsrechtliche Anordnung
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Es ist generell für jede Maßnahme, die in den öffentlichen Verkehrsraum eingreift, ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung im Bürgeramt/Untere Verkehrsbehörde zu stellen.
Als Mindestantragsfrist für alle Maßnahmen gilt ein Zeitraum von 7 Tagen. Ausnahmen davon sind abschließend nur in folgenden zwei Fällen möglich:
- Havarie (Gefahr im Verzug) - sofortige telefonische Anzeige,
- schriftlichen Antrag inklusive Havariekategorie umgehend nachholen
Bei Maßnahmen, welche im Vorfeld durch Beratung und/oder Begehung im Detail abgestimmt sind. Der Antrag ist vollständig und gut lesbar auszufüllen!
Hinweise (Besonderheiten)
Die Öffentlichkeitsinformation
Bis auf Pressemitteilungen obliegt die Informationspflicht dem Antragsteller. Eine Anliegerinformation hat durch geeignete Maßnahmen (z.B. persönliche Vorsprache, Postwurf) rechtzeitig und umfassend zu erfolgen. Presseinformationen erfolgen zentral durch die Stadtverwaltung Riesa bzw. den
Auftraggeber (z.B. Stadtwerke).
Die Verkehrsraumeinschränkung
... darf grundsätzlich erst nach Zustellung der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen. Der Genehmigungsbescheid muss auf der Baustelle vorgewiesen werden können. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle ist der im Bescheid vermerkte Bauleiter. Sollte sich zeigen, dass der
genehmigte Zeitraum zur Beendigung der Arbeiten nicht ausreicht, ist vor Beendigung der Maßnahme ein begründeter Antrag auf Verlängerung zu stellen.
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Zuständige Stelle
Untere Verkehrsbehörde
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Voraussetzungen
Mindestanforderungen an einen Antrag
- Anschrift und Telefonnummer Antragsteller
- verantwortlicher Bauleiter, wenn möglich mit Funktelefonnummer
- betroffene Straße
- Ort (Hausnummer, verbale Beschreibung und/ oder aussagefähiger Lageplan)
- Grund
- Ausmaß der Sperrung
- Bei größeren Maßnahmen zusätzlich erforderlich: Umleitungsplan als Vorschlag
Ein unvollständiger Antrag wird nicht bearbeitet. Anträge sind grundsätzlich nur auf eine Straße bezogen zu stellen. Liegt eine Planung in Bauabschnitten vor, so ist ein Bauablaufplan mit Einzelterminen einzureichen. In diesem Fall hat ein Beschilderungsvorschlag zu jedem einzelnen Bauabschnitt zu erfolgen. -
Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
Formular
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (Sperrung oder beschränken von Straßen)
- Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verboten
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Fristen
Als Mindestantragsfrist für alle Maßnahmen gilt ein Zeitraum von 21 Tagen.
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Kosten (Gebühren)
- Auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
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Rechtsbehelf
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Formulare
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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v. SB Untere Verkehrsbehörde Frau Anett Milkereit
Gebäude: Rathaus
Raum: 2.2 +49 3525 700 244
uvb@stadt-riesa.de
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SB Untere Verkehrsbehörde Herr Martin Donner
Gebäude: Rathaus
Raum: 2.2 +49 3525 700 245
uvb@stadt-riesa.de