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Verkehrsraumeinschränkung

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Es ist generell für jede Maßnahme, die in den öffentlichen Verkehrsraum eingreift, ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung im Bürgeramt/Untere Verkehrsbehörde zu stellen.

Als Mindestantragsfrist für alle Maßnahmen gilt ein Zeitraum von 7 Tagen. Ausnahmen davon sind abschließend nur in folgenden zwei Fällen möglich:

  • Havarie (Gefahr im Verzug) - sofortige telefonische Anzeige, schriftlichen Antrag inklusive Havariekategorie umgehend nachholen
  • Bei Maßnahmen, welche im Vorfeld durch Beratung und/oder Begehung im Detail abgestimmt sind.


Antrag ist vollständig und gut lesbar auszufüllen!

Folgende Angaben sind mindestens nötig:

  • Anschrift und Telefonnummer Antragsteller
  • verantwortlicher Bauleiter, wenn möglich mit Funktelefonnummer
  • betroffene Straße
  • Ort (Hausnummer, verbale Beschreibung und/ oder aussagefähiger Lageplan)
  • Grund
  • Ausmaß der Sperrung
  • Bei größeren Maßnahmen zusätzlich erforderlich: Umleitungsplan als Vorschlag

Ein unvollständiger Antrag wird nicht bearbeitet. Anträge sind grundsätzlich nur auf eine Straße bezogen zu stellen. Liegt eine Planung in Bauabschnitten vor, so ist ein Bauablaufplan mit Einzelterminen einzureichen. In diesem Fall hat ein Beschilderungsvorschlag zu jedem einzelnen Bauabschnitt zu erfolgen.

Die Öffentlichkeitsinformation
Bis auf Pressemitteilungen obliegt die Informationspflicht dem Antragsteller. Eine Anliegerinformation hat durch geeignete Maßnahmen (z.B. persönliche Vorsprache, Postwurf) rechtzeitig und umfassend zu erfolgen. Presseinformationen erfolgen zentral durch die Stadtverwaltung bzw. den Auftraggeber (z.B. Stadtwerke).

Die Verkehrsraumeinschränkung
... darf grundsätzlich erst nach Zustellung der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen. Der Genehmigungsbescheid muss auf der Baustelle vorgewiesen werden können. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle ist der im Bescheid vermerkte Bauleiter. Sollte sich zeigen, dass der genehmigte Zeitraum zur Beendigung der Arbeiten nicht ausreicht, ist vor Beendigung der Maßnahme ein begründeter Antrag auf Verlängerung zu stellen.

  • Zuständige Stelle

    Sachgebiet Tiefbau

  • Voraussetzungen

    -

  • Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
    • Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (Sperrung oder beschränken von Straßen)
    • Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei
      bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verboten
  • Fristen

    -

  • Kosten (Gebühren)

    • Auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Rechtsgrundlage

    -

  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa