Dienstleistung.

Straßenreinigung/Streupflicht

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Grundlage für die Bearbeitung von Straßenreinigungsgebühren ist die „Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Fußgängerzone“ in der jeweils geltenden Fassung.

  • Festsetzung der jährlichen Straßenreinigungsgebühr mittels Gebührenbescheid für die Anlieger der an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossenen Flächen
  • Bemessungsgrundlage ist die Grundstückslänge an der Fußgängerzone
  • Die Gebührenhöhe beträgt je Meter Grundstückslänge jährlich 7,67 €.
  • Zuständige Stelle

    Sachgebiet Tiefbau

  • Voraussetzungen

    -

  • Erforderliche Unterlagen

    -

  • Fristen

    -

  • Kosten (Gebühren)

    je Meter Grundstückslänge jährlich 7,67 €

  • Rechtsgrundlage

    Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Fußgängerzone

  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa