Straßenreinigung/Streupflicht
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Grundlage für die Bearbeitung von Straßenreinigungsgebühren ist die „Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Fußgängerzone“ in der jeweils geltenden Fassung.
- Festsetzung der jährlichen Straßenreinigungsgebühr mittels Gebührenbescheid für die Anlieger der an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossenen Flächen
- Bemessungsgrundlage ist die Grundstückslänge an der Fußgängerzone
- Die Gebührenhöhe beträgt je Meter Grundstückslänge jährlich 7,67 €.
-
Zuständige Stelle
Sachgebiet Tiefbau
-
Voraussetzungen
-
-
Erforderliche Unterlagen
-
-
Fristen
-
-
Kosten (Gebühren)
je Meter Grundstückslänge jährlich 7,67 €
-
Rechtsgrundlage
Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Fußgängerzone
-
Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa