Straßenreinigungsgebühr
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Grundlage für die Bearbeitung von Straßenreinigungsgebühren ist die "Satzung über die Erhebung von Straßenreinigunsgebühren in der Fußgängerzone" in der jeweils geltenden Fassung.
- Festsetzung der jährlichen Straßenreinigungsgebühr mittels Gebührenbescheid für die Anlieger der an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossenen Flächen
- Bemessungsgrundlage ist die Grundstücksfläche an der Fußgängerzone
- Die Gebührenhöhe beträgt je Meter Grundstückslänge jährlich 7,67 €.
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Kasse und Abgaben
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
je Meter Grundstückslänge jährlich 7,67 €
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Rechtsgrundlage
Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Fußgängerzone
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa