Städtbauförderung
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Eine finanzielle Förderung von Baumaßnahmen ist in den nachfolgend aufgeführten Gebieten möglich:
- Sanierungsgebiet "Stadtkern I" (Städtebauliches Förderprogramm)
- Stadtumbau Ost (Städtebauliches Förderprogramm)
- EFRE (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen für den "Europäischen Fonds für regionale Entwicklung")
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Stadtplanung
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
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Rechtsbehelf
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Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Amtsleiterin Stadtbauamt Frau Ina Nicolai
Gebäude: Rädisch
Raum: 0.16 +49 3525 700 290
stadtbauamt@stadt-riesa.de