Stadtumbau Ost (Stäadtebauliches Förderprogramm)
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Förderfähig sind hier der Rückbau von Wohngebäuden und die Freilegung von Grundstücken. Die Förderung erfolgt durch Ausreichung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (50 € pro m² Wohnfläche bzw. max. 100 % beim Abbruch von nicht wohnlich genutzten Nebengebäuden).
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Stadtplanung
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa