Dienstleistung.

Stadtarchiv

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, die bei der Stadtverwaltung Riesa und ihren Rechtsvorgängern entstandenen Akten, Schriftstücke, Drucksachen, Karteien, Dateien, Karten, Pläne, Plakate, Siegel, Bild-, Film- und Tondokumente sowie sonstige Informationsträger, die für Wissenschaft und Forschung, Verwaltung und Rechtsprechung oder zur Sicherung sonstiger berechtigter Belange von bleibendem Wert sind oder nach anderen Vorschriften dauernd aufzubewahren sind, zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen und nutzbar zu machen.

Das Stadtarchiv kann auch Archivgut anderer Herkunft übernehmen, soweit an dessen Verwahrung, Erschließung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht und die finanzielle, räumliche und personelle Ausstattung des Stadtarchives eine solche Übernahme zulässt.

Das Stadtarchiv fördert die Erforschung der Stadtgeschichte.

Bestand
Der Bestand liegt bei ca. 2190,00 lfm. Archivgut aus allen städtischen Verwaltungsstellen.

neu im Stadtarchiv (für Ahnenforschung interessant)

  • Geburtenbücher (1876-1904)
  • Sterbebücher (1876-1987)
  • Heiratsbücher (ab 1876-1936)
  • Zuständige Stelle

    Stadtarchiv

  • Voraussetzungen

    Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat das Recht, das Archivgut der Stadt Riesa zu nutzen Die Benutzungsgenehmigung schließt die Beratung und Einsichtnahme in die Findbücher sowie die Benutzung der Archivalien im Leseraum ein.

    Für die Archivnutzung ist ein formloser schriftlicher Antrag mit Angaben zur Person sowie Thematik und Zweck der Archivnutzung an die Mitarbeiter im Stadtarchiv zu richten.

  • Erforderliche Unterlagen

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  • Fristen

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  • Kosten (Gebühren)

    Die Erhebung von Gebühren und Auslagen erfolgt auf der Grundlage der Archivgebührensatzung der Stadt Riesa. Bitte erteilen Sie mit der Beantragung gleich das Sepa-Lastschriftmandat (siehe unten).

    Nach den entsprechenden Leistungen wird ein Gebührenbescheid erstellt und an den Antragsteller übersandt. Danach wird die festgesetzte Gebühr nach ca. 10 Tagen bei der Bank abgerufen.

  • Rechtsgrundlage

    • Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen
    • Archivgesetz des Freistaates Sachsen
    • Archivsatzung der Stadt Riesa
    • Archivgebührensatzung der Stadt Riesa
  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa

  • Rechtsbehelf

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Formulare


Mitarbeiter/Ansprechpartner