Dienstleistung.

Spielgerätesteuer

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Die Bearbeitung der Spielgerätesteuer erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden „Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer“.

  • Zuständige Stelle

    Sachgebiet Stadtkasse und Abgaben

  • Voraussetzungen

    siehe Anträge

  • Erforderliche Unterlagen

    -

  • Fristen

    -

  • Kosten (Gebühren)

    -

  • Rechtsgrundlage

    Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer

  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa

  • Rechtsbehelf

    -


Formulare