Spielgerätesteuer
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Die Bearbeitung der Spielgerätesteuer erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden „Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer“.
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Stadtkasse und Abgaben
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Voraussetzungen
siehe Anträge
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Sachgebietsleiterin Stadtkasse und Abgaben Frau Adelheid Härig
Gebäude: Rädisch
Raum: 2.5 +49 3525 700 423
kasse@stadt-riesa.de
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v. Sachbearbeiterin Kommunalabgaben Frau Katharina Goldbach
Gebäude: Rädisch
Raum: 1.12 +49 3525 700 412
abgaben@stadt-riesa.de