Sanierungsgebiet "Stadtkern I" (Städtebauliches Förderprogramm)
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Förderfähig sind hier im Gebiet Instandsetzungs- und teilweise Modernisierungsmaßnahmen an Dach und Fassaden von Wohn- bzw. Wohn- und Geschäftsgebäuden i. V. m. der Gestaltung der Außenanlagen privateigener Grundstücke, Ordnungsmaßnahmen (Abbruch von Nebengebäuden) sowie
Sicherungsmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt durch Ausreichung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (max. 40 % bei Instandsetzung und Modernisierung, max 100 % bei Ordnungsmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen).
-
Zuständige Stelle
Sachgebiet Stadtplanung
-
Voraussetzungen
-
-
Erforderliche Unterlagen
-
-
Fristen
-
-
Kosten (Gebühren)
-
-
Rechtsgrundlage
-
-
Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa