Reisepass ändern lassen (Wohnort)
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.
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Zuständige Stelle
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
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Voraussetzungen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
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Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
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Erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
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Fristen
unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort
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Kosten (Gebühren)
keine
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Bearbeitungsdauer
keine (Eintragung vor Ort)
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Rechtsgrundlage
- § 1 Paßgesetz (PaßG) – Passpflicht
- § 5 Paßgesetz (PaßG) – Gültigkeitsdauer
- § 15 Paßgesetz (PaßG) – Pflichten des Inhabers
- § 15 Passverordnung (PassV) – Gebühren
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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 04.08.2017
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Rechtsbehelf
Mitarbeiter/Ansprechpartner
Lebenslagen
- Adressänderungen
- Ausweisdokumente
- Reisepass