Reinigungspflicht
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Zur Reinigungspflicht gehören die Pflichten der Anlieger gemäß unten genannter Satzung.
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Tiefbau
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
Formulare
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Sachgebietsleiter Tiefbau Herr Joachim Nagel
Gebäude: Rädisch
Raum: 3.6 +49 3525 700 450
stadtbauamt@stadt-riesa.de