Parkausweis für Bewohner beantragen
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken ständig oder zu bestimmten Zeiten nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Durch dieses System werden die Bewohner und Bewohnerinnen bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern und Autofahrerinnen bevorzugt. Der Bewohnerparkausweis garantiert allerdings keinen Stellplatz.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.
zum Onlineantrag: Onlinedienst startenHinweise (Besonderheiten)
Wer
- in einem von der Parkregelung betroffenen Gebiet tatsächlich wohnt und mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldet ist,
- über ein eigenes Fahrzeug verfügt bzw. die dauerhafte Nutzung eines Fahrzeuges nachweisen kann sowie
- keine Garage oder sonstige Abstellmöglichkeit auf Privatfläche hat,
kann einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Bei Fahrzeugwechsel ist die Änderung des Bewohnerparkausweises zu beantragen, der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben. Der Nachweis hat durch die Vorlage des neuen Zulassungsscheines zu erfolgen.
Verlängerungsanträge sind schriftlich mit Antragsformular oder formlos vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen. Der Fahrzeugschein und der Personalausweis sind dabei vorzulegen. Der neue Parkausweis wird sofort im Tausch der alten Karte ausgestellt.
Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n sind zusätzlich vorzulegen:
- Vollmacht
- Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin und des/der Bevollmächtigten
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Weitere Informationen
- Parkausweis für Handwerksbetrieb oder Pflegedienst beantragen
Amt24-Leistung
- Parkausweis für Handwerksbetrieb oder Pflegedienst beantragen
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Zuständige Stelle
Stadt- oder Gemeindeverwaltung
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Voraussetzungen
- Sie müssen im Bewohnerparkgebiet einen Wohnsitz gemeldet haben und dort auch tatsächlich wohnen.
- Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein oder dauerhaft von Ihnen genutzt werden.
- Im Falle der Nutzung eines nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeuges ist eine Bestätigung des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin erforderlich, aus der hervorgeht, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen ist.
Von den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen kann die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Im Zweifel sollten Sie sich daher bei der zuständigen Stelle über die lokalen Voraussetzungen informieren.
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Verfahrensablauf
Die Beantragung ist je nach Regelung der Stadt oder Gemeinde persönlich, schriftlich oder elektronisch möglich. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie sich online über Amt24 anmelden (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Im Falle der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadtverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.
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Erforderliche Unterlagen
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gegebenenfalls Bestätigung des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin, wenn der Antrag nicht von dieser Person gestellt wird
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
Für die Erteilung des Bewohnerparkausweises wird eine Gebühr in Höhe von 30,70 € pro Jahr plus Auslagen (Hülle) erhoben.
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Rechtsgrundlage
- § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gegebenenfalls in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung
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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 04.07.2023
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Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Formulare
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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v. SB Untere Verkehrsbehörde Frau Anett Milkereit
Gebäude: Rathaus
Raum: 2.2 +49 3525 700 244
uvb@stadt-riesa.de
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SB Untere Verkehrsbehörde Herr Martin Donner
Gebäude: Rathaus
Raum: 2.2 +49 3525 700 245
uvb@stadt-riesa.de
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Lebenslagen
- Mobilität für Menschen mit Behinderung
- Umzug
- Weitere Ab- und Anmeldungen bei einem Umzug