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Veranstaltung öffentlich anzeigen (Polizeirecht)

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Öffentliche Veranstaltungen im Freien und/oder in fliegenden Bauten (z. B. in Zelten, Pavillons) sind der Ortspolizeibehörde mindestens 2 Wochen vorher anzuzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Veranstaltungen genügt eine einmalige Anzeige mit der Nennung der Termine.

Soll eine öffentliche Veranstaltung im Freien und/oder fliegenden Bauten in der Zeit der allgemeinen Nachtruhe stattfinden, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Diese ist mindestens 4 Wochen vorher bei der Ortspolizeibehörde zu beantragen.

Anzeige und Antrag sind schriftlich unter Angabe der Art, des Ortes und der Zeit der Veranstaltung sowie der Zahl der zu erwartenden Teilnehmer einzureichen. Ein Veranstaltungs- und Sicherheitskonzept (siehe „Leitfaden/Sicherheitskonzept“) sowie ein Lageplan sind beizufügen.

Soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Freien und/oder fliegenden Bauten Ausschank und Bewirtung während der Sperrzeit gemäß Sperrzeitverordnung der Großen Kreisstadt Riesa stattfinden, bedarf es der Ausnahmegenehmigung. Diese ist mindestens 4 Wochen vorher bei der Ortspolizeibehörde schriftlich zu beantragen.

Das Dokument „Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung“ bietet die Möglichkeit, die erforderliche Anzeige zu erstatten und vorgenannte Genehmigungen gleich mitzubeantragen.

Im Bereich der öffentlichen Veranstaltungen können jedoch mehrere Gesetze zu beachten und verschiedene Genehmigungen erforderlich sein. Im Leitfaden sind dazu einige Vorschriften aufgezeigt.

Hinweise (Besonderheiten)

Privatveranstaltungen sind nicht anzeigepflichtig und bedürfen keiner Genehmigung. Von einer Privatveranstaltung ist grundsätzlich dann auszugehen, wenn kein Zutritt für jedermann besteht, klar erkennbar, jedenfalls tatsächliche Beziehungen der Gäste zum Gastgeber bzw. Anlass vorliegt (z. B. Familien- und Betriebszugehörigkeit, Angehörige bei Hochzeitsgesellschaften, …). Derartige Veranstaltungen unterliegen den allgemeinen Bestimmungen des Lärmschutzes und des Nachbarschaftsrechts.

  • Zuständige Stelle

    Amt für Sicherheit und Ordnung

    SG Stadtordnung

  • Voraussetzungen

    Es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung im Freien und/oder in fliegenden Bauten.

    Anzeige und Antrag sind schriftlich unter Angabe der Art, des Ortes und der Zeit der Veranstaltung sowie der Zahl der zu erwartenden Teilnehmer einzureichen. Ein Veranstaltungs- und Sicherheitskonzept (siehe „Leitfaden/Sicherheitskonzept“) sowie ein Lageplan sind beizufügen.

  • Erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag/Anzeige
    • aussagekräftiger Lageplan (u.a. zwei Fluchtwege, Lage/Ort der Parkplätze für Besucher, Standorte Zelt / Händler / Verpflegung)
    • Sicherheitskonzept
    • Veranstaltungskonzept
  • Fristen

    Öffentliche Veranstaltungen im Freien und/oder in fliegenden Bauten sind der Ortspolizeibehörde mindestens 2 Wochen vorher anzuzeigen.

    Öffentliche Veranstaltungen im Freien und/oder in fliegenden Bauten in der Zeit der allgemeinen Nachtruhe sind der Ortspolizeibehörde mindestens 4 Wochen vorher anzuzeigen.

  • Kosten (Gebühren)

    Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig.

    Kostenrahmen 5,00 € - 250,00 €
  • Rechtsgrundlage

    • Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Riesa
    • Sächsisches Gaststättengesetz
    • Sperrzeitverordnung der Großen Kreisstadt Riesa
  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa

  • Rechtsbehelf

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