Dienstleistung.

Obdachlosenangelegenheiten

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Obdachlosigkeit (Wohnungslosigkeit) wird definiert als Zustand, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten.

Obdachlos im polizei-/ ordnungsrechtlicher Sicht ist diejenige Person, welche

  • keine Wohnung oder sonstige Unterkunft hat, unfreiwillig dadurch Tag und Nacht auf der Straße zubringen müsste,
  • der Verlust der gegenwärtigen Unterkunft droht (z.B. bei Zwangsräumung),
  • deren Wohnung nicht mehr einer menschenwürdigen Unterkunft entspricht (z.B. Baufälligkeit).

Bei freiwilliger Obdachlosigkeit (z.B. Stadt- und Landstreicher, Nichtsesshafte) ist eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht unbedingt gegeben. Polizeiliche/ ordnungsrechtliche Maßnahmen sind deshalb nur gerechtfertigt, wenn der Obdachlose selbst akut gefährdet oder die freie Willensbildung beeinträchtigt ist.

  • Zuständige Stelle

    Amt für Sicherheit und Ordnung

    SG Stadtordnung

    Obdachlosenheim Riesa

    Klötzerstr. 35

    01587 Riesa

    Tel: 03525 73 30 28

    olh@drk-riesa.de

  • Voraussetzungen

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  • Erforderliche Unterlagen

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  • Fristen

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  • Kosten (Gebühren)

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  • Rechtsgrundlage

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  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa

  • Rechtsbehelf

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