Obdachlosenangelegenheiten
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Obdachlosigkeit (Wohnungslosigkeit) wird definiert als Zustand, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten.
Obdachlos im polizei-/ ordnungsrechtlicher Sicht ist diejenige Person, welche
- keine Wohnung oder sonstige Unterkunft hat, unfreiwillig dadurch Tag und Nacht auf der Straße zubringen müsste,
- der Verlust der gegenwärtigen Unterkunft droht (z.B. bei Zwangsräumung),
- deren Wohnung nicht mehr einer menschenwürdigen Unterkunft entspricht (z.B. Baufälligkeit).
Bei freiwilliger Obdachlosigkeit (z.B. Stadt- und Landstreicher, Nichtsesshafte) ist eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht unbedingt gegeben. Polizeiliche/ ordnungsrechtliche Maßnahmen sind deshalb nur gerechtfertigt, wenn der Obdachlose selbst akut gefährdet oder die freie Willensbildung beeinträchtigt ist.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Zuständige Stelle
Amt für Sicherheit und Ordnung
SG Stadtordnung
Obdachlosenunterkunft Riesa
Klötzerstr. 35
01587 Riesa
Tel: 03525 73 30 28
olh@stadt-riesa.de
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Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Bearbeitungsdauer
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
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Rechtsbehelf
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Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Sachbearbeiter Stadtordnung Herr Tobias Geipel
Gebäude: Rathaus
Raum: 2.6 +49 3525 700 323
stadtordnung@stadt-riesa.de