Obdachlosenangelegenheiten
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Obdachlosigkeit (Wohnungslosigkeit) wird definiert als Zustand, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten.
Obdachlos im polizei-/ ordnungsrechtlicher Sicht ist
- der, der keine Wohnung oder sonstige Unterkunft hat, unfreiwillig dadurch Tag und Nacht auf der Straße zubringen müsste,
- dem der Verlust seiner gegenwärtigen Unterkunft droht (z.B. bei Zwangsräumung),
- dessen Wohnung nicht mehr einer menschenwürdigen Unterkunft entspricht (z.B. Baufälligkeit).
Bei freiwilliger Obdachlosigkeit (z.B. Stadt- und Landstreicher, Nichtsesshafte) ist eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht gegeben. Polizeiliche/ ordnungsrechtliche Maßnahmen sind deshalb nur gerechtfertigt, wenn der Obdachlose selbst akut gefährdet oder die freie Willensbindung beeinträchtigt ist.
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Stadtordnung
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Sachgebietsleitung Stadtordnung Frau Karin Koch
Gebäude: Rathaus
Raum: 2.6 +49 3525 700 320
stadtordnung@stadt-riesa.de