Namensänderung des Hundehalters mitteilen
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
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Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
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Voraussetzungen
Ihr Name hat sich, zum Beispiel nach einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung, geändert.
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Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.
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Erforderliche Unterlagen
Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt. Gegebenenfalls kann allerdings eine Bescheinigung über die Namensänderung (Kopie) verlangt werden.
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Fristen
keine
Die Mitteilung über die Änderung des Namens sollte jedoch unverzüglich erfolgen.
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Kosten (Gebühren)
keine
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Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 90 Absatz 1 Abgabenordnung
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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.04.2024
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Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Mitarbeiter/Ansprechpartner
Lebenslagen
- Namensänderung nach der Heirat
- Namensänderung nach Scheidung