Dienstleistung.

Namensänderung des Hundehalters mitteilen

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

  • Zuständige Stelle

    Gemeinde- oder Stadtverwaltung

  • Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben. Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt.

  • Fristen

    keine

  • Kosten (Gebühren)

    keine

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium des Innern. 07.06.2022


Lebenslagen