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Namensänderung des Hundehalters mitteilen

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

  • Zuständige Stelle

    Gemeinde- oder Stadtverwaltung

  • Voraussetzungen

    Ihr Name hat sich, zum Beispiel nach einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung, geändert.

  • Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.

  • Erforderliche Unterlagen

    Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt. Gegebenenfalls kann allerdings eine Bescheinigung über die Namensänderung (Kopie) verlangt werden.

  • Fristen

    keine

    Die Mitteilung über die Änderung des Namens sollte jedoch unverzüglich erfolgen.

  • Kosten (Gebühren)

    keine

  • Rechtsgrundlage

    § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 90 Absatz 1 Abgabenordnung

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.04.2024

  • Rechtsbehelf

    nicht anwendbar


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