Namensänderung des Hundehalters mitteilen
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
-
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
-
Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben. Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt.
-
Fristen
keine
-
Kosten (Gebühren)
keine
-
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 07.06.2022