Mietspiegel
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Seit dem 1. Juli 2023 gilt für die Große Kreisstadt Riesa ein neuer Mietspiegel. Dieser ist von der Stadtverwaltung Riesa in Zusammenarbeit mit dem ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH und der Arbeitsgruppe Mietspiegel bestehend aus Vertretern der Wohnungsgenossenschaft Riesa eG, der Wohnungsgesellschaft Riesa mbH, des Haus- und Grundbesitzerverein Nordsachsen e.V. und des Mieterverein Saxonia Riesa 1998 e.V. erstellt worden.
Für den Mietspiegel wurden 5.280 Daten zur Nettokaltmiete von den beiden großen Wohnungsunternehmen und von kleineren Vermietern erhoben und nach wissenschaftlichen Grundsätzen von der ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH ausgewertet.
Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die in Riesa am 1. Februar 2023 üblicherweise gezahlten Nettokaltmieten für verschiedene Wohnungstypen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit. Der Mietspiegel findet seine Grundlage in §§ 558 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und wurde als einfacher Mietspiegel erstellt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Zuständige Stelle
Arbeitsgruppe Mietspiegel
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Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Bearbeitungsdauer
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Rechtsgrundlage
Der Mietspiegel findet seine Grundlage in §§ 558 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und wurde als einfacher Mietspiegel erstellt.
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
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Rechtsbehelf
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Formulare
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Justiziarin Frau Ilka Günther
Gebäude: Rathaus
Raum: 2.23 +49 3525 700 236
justiziare@stadt-riesa.de