Mahnung und Forderung
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Mahnungen werden für Forderungen, deren Fälligkeit überschritten ist und das Konto keinen Zahlungseingang aufweist, turnusmäßig erstellt. Mit der Mahnung wird ein vorgedruckter Überweisungsträger verschickt, der für die Zahlung verwendet werden sollte. Die ausgewiesenen Mahngebühren und evtl. berechneten Säumniszuschläge richten sich nach der Höhe der angemahnten Forderung.
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Stadtkasse und Abgaben
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Sachgebietsleiterin Stadtkasse und Abgaben Frau Adelheid Härig
Gebäude: Rädisch
Raum: 2.5 +49 3525 700 423
kasse@stadt-riesa.de