Kinderreisepass beantragen
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Für Auslandsreisen benötigen Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument; für manche Reiseziele ist ein eigener Reisepass vorgeschrieben, den die Passbehörde auf Antrag der oder des Sorgeberechtigen ausstellt. Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder aber einen elektronischen Reisepass.
Hinweis: Die Miteintragung der Kinder in den Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich, noch vorhandene Eintragungen haben ihre Gültigkeit seit dem 26.06.2012 verloren.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeit:
- 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
- mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Bar
Hinweis: Ausländische Urkunden müssen im Original und in der Übersetzung vorliegen
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Weiterführende Informationen
- Mustertafel für biometrische Fotos und Ausnahmen
Bundesdruckerei
- Mustertafel für biometrische Fotos und Ausnahmen
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Zuständige Stelle
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
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Verfahrensablauf
- Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für das Kind müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) persönlich stellen. Steht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu, so ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig.
- Mit Vollendung des 10. Lebensjahres muss ein Kind den Antrag selbst unterschreiben. Auch jüngere Kinder können den Antrag selbst unterschreiben, wenn sie mindestens sechs Jahre alt sind. Unabhängig vom Alter muss das Kind selbst bei der Beantragung in der Passbehörde anwesend sein.
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Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel der Eltern)
- biometrisches Foto des Kindes (für Kleinkinder und Säuglinge sind Ausnahmen von den Anforderungen möglich)
gegebenenfalls (zusätzlich):
- Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
- Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
Tipp: Es empfiehlt sich, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung telefonisch oder im Internet.
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Fristen
keine
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Kosten (Gebühren)
- Neuausstellung eines Kinderreisepasses: EUR 13,00
- Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00
- Für die Änderung des Wohnorts im Kinderreisepass werden keine Gebühren erhoben.
Liegt Bedürftigkeit vor, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich, bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde nach.
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Bearbeitungsdauer
Wenn alle Voraussetzungen und Unterlagen vorliegen, kann der Kinderreisepass sofort ausgestellt werden.
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Rechtsgrundlage
- § 6 Paßgesetz (PaßG) – Ausstellung eines Passes
- § 4 Paßgesetz (PaßG) – Passmuster
- § 5 Paßgesetz (PaßG) – Gültigkeitsdauer
- § 15 Passverordnung (PassV) – Gebühren
- § 17 Passverordnung (PassV) – Ermäßigung und Befreiung von Gebühren
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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 07.02.2022
Formulare
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Sachgebietsleiterin Bürgerbüro Frau Irina Stepan
Gebäude: Rathaus
Raum: 2.18 03525700267
buergerbuero@stadt-riesa.de