Insolvenz
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Im Rahmen der Insolvenzverfahren sind im außergerichtlichen Verfahren Forderungsaufstellungen erforderlich, die die Stadtverwaltung Riesa zentral von der Vollstreckungsstelle in der Stadtkasse erstellt. Ein formloser Antrag ist ausreichend. Auch im weiteren Verfahren ist jeglicher Schriftverkehr zwischen Insolvenzverwalter und Insolvenzgläubiger über die Stadtkasse zu führen.
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Zuständige Stelle
Stadtkasse und Abgaben
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
Insolvenzverordnung
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Sachgebietsleiterin Stadtkasse und Abgaben Frau Adelheid Härig
Gebäude: Rädisch
Raum: 2.5 +49 3525 700 423
kasse@stadt-riesa.de