Dienstleistung.

Haushaltsplan

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Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass eine stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.

Der Haushaltsplan enthält alle für die Erfüllung dieser Aufgaben voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen sowie die planmäßig zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen. Er gilt in der Regel für ein Haushaltsjahr. Er ist in einen Ergebnis- und einen Finanzhaushalt gegliedert Der Ergebnishaushalt ist planmäßig auszugleichen, so dass alle Aufwendungen von Erträgen gedeckt sind.

Der Haushaltsplan wird in Form der Haushaltssatzung erlassen. Die Haushaltssatzung enthält den Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt, sowie den Gesamtbetrag der Einzahlungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt, die Höhe der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung), die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen und der Kassenkredite. Außerdem werden in der Haushaltssatzung die Steuerhebesätze festgelegt.

  • Zuständige Stelle

    Amt für Finanzen

  • Voraussetzungen

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  • Erforderliche Unterlagen

    -

  • Fristen

    -

  • Kosten (Gebühren)

    -

  • Rechtsgrundlage

    Haushaltssatzuung

  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa


Formulare