Dienstleistung.

Gleichstellungsbeauftragte

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, an der Realisierung dieses Gleichstellungsgebotes mitzuwirken.

Sie ist zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Landesgleichstellungsgesetz, Ansprechpartnerin und Vermittlerin in Notsituationen (z.B. häusliche Gewalt), Beratung und Information bei frauen- und gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten, Frauenförderung, Hilfe für Berufsrückkehrerinnen, Kontakt zu Frauengruppen und Verbänden, Initiierung und Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen.

Die wöchentlichen Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten finden immer donnerstags von 16 - 17 Uhr im Kontaktbüro Innenstadt, Hauptstr. 37 statt. Erreichbar ist Frau Schanze außerhalb dieser Sprechzeit unter der Telefon-Nr. 03525/700-485.

  • Zuständige Stelle

    Gleichstellungsbeauftragte

  • Voraussetzungen

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  • Verfahrensablauf

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  • Erforderliche Unterlagen

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  • Fristen

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  • Kosten (Gebühren)

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  • Rechtsgrundlage

    • Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2
    • Sächsische Gemeindeordnung §64
    • Verfassung des Freistaates Sachsen Artikel 18
    • Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Riesa §12
  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa

  • Rechtsbehelf

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