Gewässer II. Ordnung
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Gewässer II. Ordnung sind im Stadtgebiet alle Gewässer außer Elbe, Döllnitz und Jahna.
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Tiefbau
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa