Gartenwasserzähler
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Schmutzwasserentsorgung – Absetzungen über Unterzähler
Nach den Bestimmungen der Abwassergebührensatzung besteht die Möglichkeit, Wassermengen, welche nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, bei der Gebührenerhebung abzusetzen. Neben industriellen und gewerblichen Absetzungen, bilden die sog. Gartenwasserzähler die größte
Gruppe.
Absetzungen sind jährlich, bis zu einem Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides, zu beantragen. Für die Unterzähler kann ein solcher Antrag mit Dauerwirkung längstens für den Zeitraum von sechs Jahren (Eichdauer) gestellt werden.
Weiterführende Informationen erhalten Sie im SG Stadtkasse und Abgaben.
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Stadtkasse und Abgaben
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
siehe Anträge
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
Abwassergebührensatzung
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
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Rechtsbehelf
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