Dienstleistung.

Gartenwasserzähler

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Schmutzwasserentsorgung – Absetzungen über Unterzähler

Nach den Bestimmungen der Abwassergebührensatzung besteht die Möglichkeit, Wassermengen, welche nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, bei der Gebührenerhebung abzusetzen. Neben industriellen und gewerblichen Absetzungen, bilden die sog. Gartenwasserzähler die größte Gruppe.

Absetzungen sind jährlich, bis zu einem Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides, zu beantragen. Für die Unterzähler kann ein solcher Antrag mit Dauerwirkung längstens für den Zeitraum von sechs Jahren (Eichdauer) gestellt werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie im SG Stadtkasse und Abgaben.

  • Zuständige Stelle

    Sachgebiet Stadtkasse und Abgaben

  • Voraussetzungen

    -

  • Erforderliche Unterlagen

    siehe Anträge

  • Fristen

    -

  • Kosten (Gebühren)

    -

  • Rechtsgrundlage

    Abwassergebührensatzung

  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa

  • Rechtsbehelf

    -


Formulare