Gartenwasserzähler
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Schmutzwasserentsorgung – Absetzungen über Unterzähler
Nach den Bestimmungen der Abwassergebührensatzung besteht die Möglichkeit, Wassermengen, welche nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, bei der Gebührenerhebung abzusetzen. Neben industriellen und gewerblichen Absetzungen, bilden die sog. Gartenwasserzähler die größte Gruppe.
Absetzungen sind jährlich, bis zu einem Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides, zu beantragen. Für die Unterzähler kann ein solcher Antrag mit Dauerwirkung längstens für den Zeitraum von sechs Jahren (Eichdauer) gestellt werden.
Weiterführende Informationen erhalten Sie im SG Stadtkasse und Abgaben.
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Stadtkasse und Abgaben
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Voraussetzungen
Voraussetzung ist der Einbau eines geeichten Unterzählers durch einen zugelassenen Fachbetrieb. Die zugelassenen Fachfirmen finden Sie auf der Internetseite der Wasserversorgung Riesa/ Großenhain GmbH. Die ausführende Installationsfirma bestätigt mit ihrer Unterschrift den ordnungsgemäßen Einbau.
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
Den Einbau bzw. den Wechsel von Gartenwasserzählern melden Sie mit dem untenstehenden Formular. (siehe Anträge)
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Fristen
Die Unterzähler müssen den Bestimmungen des Gesetzes über das Mess- und Eichwesen in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.
Die Eichfrist beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit muss der Zähler ausgewechselt oder neu geeicht werden. Für den Zählerwechsel ist ein erneuter Antrag notwendig.
Ist die Eichfrist überschritten, wird der Zähler nicht mehr als Nachweismittelanerkannt und keine Absatzmenge gewährt.
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Kosten (Gebühren)
Für den Neueinbau eines Unterzählers wird eine Gebühr von 30 Euro fällig.
Die Bestätigung für den Fristgerechten Zählerwechsel ist gebührenfrei.
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Rechtsgrundlage
Abwassergebührensatzung
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
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Rechtsbehelf
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