Frauenberatung und -information
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Gender Mainstreaming und Frauenförderung sind zwei sich ergänzende Strategien, um das Grundrecht auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern tatsächlich durchzusetzen (vgl. Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, Artikel 18 der Verfassung des Freistaates Sachsen).
Die Frauenbeauftragte setzt sich für die Beseitigung bestehender frauenspezifischer Hindernisse sowie unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierungen von Frauen ein.
Grundlage für die Arbeit ist der Frauenförderplan der Stadtverwaltung Riesa.
Hinweise (Besonderheiten)
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Zuständige Stelle
Gleichstellungsbeauftragte
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
Frauenförderplan der Stadtverwaltung Riesa
Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes
Artikel 18 der Verfassung des Freistaates Sachsen
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa