Dienstleistung.

Frauenberatung und -information

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Gender Mainstreaming und Frauenförderung sind zwei sich ergänzende Strategien, um das Grundrecht auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern tatsächlich durchzusetzen (vgl. Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, Artikel 18 der Verfassung des Freistaates Sachsen).

Die Frauenbeauftragte setzt sich für die Beseitigung bestehender frauenspezifischer Hindernisse sowie unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierungen von Frauen ein.

Grundlage für die Arbeit ist der Frauenförderplan der Stadtverwaltung Riesa.

Hinweise (Besonderheiten)

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  • Zuständige Stelle

    Gleichstellungsbeauftragte

  • Voraussetzungen

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  • Erforderliche Unterlagen

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  • Fristen

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  • Kosten (Gebühren)

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  • Rechtsgrundlage

    Frauenförderplan der Stadtverwaltung Riesa

    Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes

    Artikel 18 der Verfassung des Freistaates Sachsen

  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa