Förderung von Ferienfreizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Die Stadt Riesa unterstützt Angebote der Kinder- und Jugenderholung für Riesaer Kinder und Jugendliche. Dafür hat der Stadtrat die Richtlinie der Großen Kreisstadt Riesa zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung (Richtlinie Ferienfreizeiten) beschlossen. Anträge können laufend mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine Förderung ist von den im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Es wird empfohlen, sich vor der Antragstellung zu erkundigen, inwieweit Mittel im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehen.
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Bildung und Soziales
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
mindestens 6 Wochen nvor Beginn der Maßnahme
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
Richtlinie Ferienfreizeiten
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Sachgebietsleiterin Bildung und Soziales Frau Winnie Teichmann
Gebäude: Rathaus
Raum: 1.6 +49 3525 700 487
buergerservice@stadt-riesa.de
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Sachbearbeiterin Vereine/Projekte Frau Diana Weishaupt
Gebäude: Rathaus
Raum: 1.7 +49 3525 700 482
buergerservice@stadt-riesa.de