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Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen

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Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser.

Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Fragen Sie vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung nach.

  • Weiterführende Informationen

    Familienpass
    Flyer "Familienpass des Freistaates Sachsen"
    Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

  • Zuständige Stelle

    Gemeinde- oder Stadtverwaltung

  • Voraussetzungen

    • ständiger Wohnsitz in Sachsen
    • Familien (Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben
    • Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
    • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt
  • Verfahrensablauf

    Den Familienpass beantragen Sie persönlich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Das Antragsformular können Sie hier in Amt24 abrufen.

  • Erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteiles
    • Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)
    • bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis
  • Fristen

    Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann den Familienpass bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres ausstellen. Dies gilt nicht, wenn ein Kind in diesem Zeitraum 18 Jahre alt wird. In diesem Fall müssen Sie den Anspruch jedes Kalenderjahr neu feststellen lassen.

  • Kosten (Gebühren)

    keine

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 20.08.2020


Formulare


Lebenslagen