Erhaltungsgebiet "Altriesa" (Städtebauliches Förderprogramm)
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Förderfähig sind in diesem Gebiet Modernisierungs- und Instandetzungsmaßnahmen an Wohn- bzw. Geschäftsgebäuden in Verbindung mit der Gestaltung der Außenanlagen privateigener Grundstücke sowie Sicherungsmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt durch Ausreichung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (max. 45% bei der Modernisierung von reinen Wohngebäuden, max. 35% bei Wohn- und Geschäftsgebäuden, max. 100% bei Sicherungsmaßnahmen).
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Zuständige Stelle
Stadtbauamt
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa